GewinnaufteilungMithilfe der Gewinnaufteilung wird der Gewinn eines externen Verkaufsvorgangs zwischen den an der Transaktion beteiligten funktionalen Einheiten aufgeteilt. In LN gilt dies für Verkaufsvorgänge, an denen zwei funktionale Einheiten beteiligt sind. Beispiel: Der aus einem Verkaufsauftrag erwirtschaftete Gewinn wird zwischen dem Vertrieb und dem Lager aufgeteilt. Die Methode der Gewinnaufteilung gilt nur für die folgenden Intercompany-Handelsszenarien:
Wenn der Intercompany-Handelsauftrag angelegt wird, wird der Gewinnbetrag auf Basis des kalkulierten Auftragspreises und der kalkulierten Selbstkosten berechnet. Bei der Fakturierung basiert der Gewinn auf dem nachkalkulierten Auftragspreis und den nachkalkulierten Selbstkosten. Der Gewinn wird gemäß eines Gewinnaufteilungs-Prozentsatzes aufgeteilt, der in der geltenden Intercompany-Handelsvereinbarung als Standardwert definiert ist, für den Intercompany-Handelsauftrag aber geändert werden kann. Der Gewinnaufteilungs-Prozentsatz ist für die verkaufende Einheit definiert, der restliche Prozentsatz geht an die kaufende Einheit. Der Gewinnaufteilungs-Prozentsatz basiert auf dem Nettogewinn oder dem Bruttogewinn des Verkaufsauftrags. Das hängt vom Preisursprung Gewinnaufteilung (Brutto) oder Gewinnaufteilung (Netto) ab, der für den Intercompany-Handelsauftrag festgelegt wurde. Der Standardpreisursprung ist in der geltenden Intercompany-Handelsvereinbarung definiert. Gewinnaufteilung (Brutto) und Gewinnaufteilung (Netto) berechnen Bruttogewinn: VK-Auftragspreis - Selbstkosten Nettogewinn: VK-Auftragspreis - Selbstkosten - Nachlässe Der Bruttogewinn und der Nettogewinn werden dem Gewinnaufteilungs-Prozentsatz des Intercompany-Handelsauftrags gemäß zwischen den beteiligen Einheiten aufgeteilt. Beispiel Das Vertriebsbüro eines multinationalen Konzerns in Paris verkauft Waren für 1.000 Euro an einen Kunden. Dem Kunden wird ein Rabatt von 40 Euro angeboten. Die Waren werden aus einem Lager in London geliefert. Dem Lager entstehen 800 Euro Selbstkosten. Der Bruttogewinn beträgt 1.000 - 800 = 200 Euro. Wenn der Preisursprung auf Gewinnaufteilung (Brutto) mit einem Aufteilungsprozentsatz von 60 % gesetzt ist, erhält das Lager 120 Euro und das Vertriebsbüro die übrigen 40 Prozent = 80 Euro. Der Intercompany-Handelspreis, den das Lager dem Vertriebsbüro in Rechnung stellt beträgt 920 Euro: 800 Selbstkosten + 120 Bruttogewinn. Der Nettogewinn des Vertriebsbüros beträgt 40 Euro. Das entspricht dem Bruttogewinn des Vertriebsbüros von 80 Euro abzüglich 40 Euro Rabatt für den Kunden. Der Nettogesamtgewinn beträgt 1.000 - 800 - 40 = 160 Euro. Das entspricht dem Gewinn des Lager von 120 Euro zuzüglich des Nettogewinns des Vertriebsbüros von 40 Euro. Wenn der Preisursprung auf Gewinnaufteilung (Netto) mit einem Aufteilungsprozentsatz von 60 % gesetzt ist, erhält das Lager 96 Euro und das Vertriebsbüro die übrigen 40 Prozent = 64 Euro. Der Intercompany-Handelspreis, den das Lager dem Vertriebsbüro in Rechnung stellt beträgt 896 Euro: 800 Selbstkosten + 96 Nettogewinn. Der Nettogewinn des Vertriebsbüros beträgt 64 Euro. Der Bruttogewinn des Vertriebsbüros beträgt 104 Euro. Das entspricht dem berechneten Nettogewinn von 64 Euro zuzüglich 40 Euro Rabatt für den Kunden. Einrichtung
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