Voraussetzungen zur Steuererfassung

Bevor Sie die Steuererfassung einrichten können, müssen Sie die erforderlichen Daten definieren. Welche Daten erforderlich sind, hängt unter Anderem von der Steuerart ab: Umsatzsteuer (USt), Verkaufssteuer (Umsatzsteuer Am.), oder Einbehaltene Steuer.

Allgemeine Voraussetzungen

Für alle Steuerarten müssen die folgenden Daten eingerichtet oder definiert werden:

  • Markieren Sie im Programm Implementierte Software-Komponenten (tccom0100s000) das Kontrollkästchen Steuer.
  • Definieren Sie im Programm Länder (tcmcs0510m000) die Länder.
  • Geben Sie im Programm Allgemeine Firmendaten (tccom0102s000) das Stammland der Firma an. Wenn Sie das Kontrollkästchen EU-Mitgliedsstaat für das Land im Programm Länder (tcmcs0110s000) markieren, weiß LN, dass die Firma in einem EU-Mitgliedsland ansässig ist.
  • Definieren Sie im Programm Handelspartner (tccom4100s000) Handelspartner mit nur den Rollen Rechnungssteller und Zahlungsempfänger als die Finanzämter, an die Sie Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Sie müssen dazu das Kontrollkästchen Finanzamt markieren.
  • Definieren Sie im Paket Finanzwesen die Sachkonten und Unterkonten, auf die LN die Steuerbeträge buchen muss.
Voraussetzungen bei Umsatzsteuer (USt) und EU-Steuerpflichtigkeit

Für Umsatzsteuer (USt) einschließlich EU-Steuerpflichtigkeit müssen Sie die folgenden Daten einrichten oder definieren:

  • Geben Sie im Programm Allgemeine Firmendaten (tccom0102s000) die Steuernummer Ihrer Firma ein.
  • Markieren Sie je nach Bedarf im Programm Implementierte Software-Komponenten (tccom0100s000) die Kontrollkästchen Zusammenfassende Meldung und Intrastat-Berichterstellung.
  • Markieren Sie für Länder in der EU das Kontrollkästchen EU-Mitgliedsstaat im Programm Länder (tcmcs0110s000).
Voraussetzungen Verkaufssteuer (Umsatzsteuer Am.)

Für amerikanische Umsatzsteuer müssen die folgenden Daten eingerichtet oder definiert werden:

  • Markieren Sie das Kontrollkästchen Versteuerung nach Zielort anwendbar im Programm Parameter COM (tccom0000s000).
  • Wenn Sie einen Tax Provider verwenden, folgen Sie bitte den unter Einrichten der Tax-Provider-Schnittstelle beschriebenen Schritten.
  • Legen Sie die Steuerbehörden für jedes Land, im Programm Steuerbehörden (tcmcs1137m000) fest
  • Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Steuerbehörden zu Steuerbehördengruppen zusammenzufassen, die Sie im Programm Steuerbehördengruppen (Am.) (tcmcs1140m000) definieren.
  • Geben Sie für die Verkaufssteuer am Bestimmungsort die Adressen der Läger an, von denen aus Sie die Ware versenden, sowie die Lieferadressen (im Programm Adressen (tccom4530m000))
  • Definieren Sie für die Verkaufssteuer am Bestimmungsort die GEO-Codes der Adressen im Programm Adressen (tccom4530m000)- Wenn Sie einen Tax Provider verwenden, müssen Sie die entsprechenden GEO-Codes über den Tax Provider generieren.
  • Gründe für eine Steuerbefreiung im Programm Gründe (tcmcs0105m000)

Fahren Sie fort wie unter Einrichten von Steuercodes nach Land beschrieben.