Einrichten der Handelspartner für den Einbehalt von Steuern und Sozialabgaben

Zum Einrichten der Daten für Handelspartner, deren Rechnungen dem Einbehalt von Steuern und Sozialabgaben unterliegen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Legen Sie Steuerklassen fest und verknüpfen Sie die Steuerklassen mit den Handelspartnern.
  2. Verknüpfen Sie die Gruppensteuercodes mit den Steuerklassen.
  3. Geben Sie die Daten des Handelspartners bezüglich des Steuereinbehalts ein.
  4. In manchen Ländern, gibt das Finanzamt Höchstbeträge für jeden Lieferanten bekannt, über denen Sie Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben einbehalten müssen. Wenn es Grenzen für die Bemessungsgrundlage gibt, müssen Sie diese Grenzbeträge festlegen.

Festlegen von Steuerklassen

So legen Sie Steuerklassen fest und verknüpfen sie mit den Handelspartnern:

  1. Definieren Sie im Programm Steuerklassen des Handelspartners (tctax0116m000) die Steuerklassen. Sie können für jede Klasse angeben, ob für die Eingangsrechnungen von Handelspartnern mit dieser Klasse Steuern und/oder Sozialabgaben einbehalten werden müssen.
  2. Im Programm Rechnungssteller (tccom4122s000) können Sie die Steuerklasse Ihrer Lieferanten auswählen.

Verknüpfen der Gruppensteuercodes mit den Steuerklassen

Zum Verknüpfen der Gruppensteuercodes mit den Steuerklassen müssen Sie Ausnahmen für Steuercodes wie unter Definieren von Ausnahmen bei der Besteuerung beschrieben definieren.

  1. Legen Sie im Programm Steuerausnahmen nach Land (tctax1100m000) bzw. im Programm Steuerausnahmen nach Ländergruppe (tctax1101m000) die folgenden Daten fest:

    • Auftragsherkunft
      Wählen Sie Einkauf für Bestellungen oder Eingangsrechnung aus.
    • HP-Steuerklassen
      Die Steuerklasse.
    • USt-Code

      Der Gruppensteuercode für die Steuerklasse.

      Achten Sie darauf, dass der Gruppensteuercode Steuercodes mit den Steuerarten enthält, die den für die Steuerklasse eingerichteten Steuerarten entsprechen. Sie können nur die Gruppensteuercodes auswählen, die Sie genehmigt haben.

Eingeben der Daten des Handelspartners bezüglich des Steuereinbehalts

Die Berichte, Meldungen und Zahlungen einbehaltener Steuern müssen bestimmte Daten des Handelspartners wie die Steuernummer enthalten. Um die Daten des Handelspartners bezüglich des Einbehalts von Steuern festzulegen, sind die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Klicken Sie im Programm Handelspartner (tccom4500m000) doppelt auf den Handelspartner, um das Unterprogramm aufzurufen.
  2. Klicken Sie auf Rechnungssteller, um das Programm Rechnungssteller (tccom4122s000) aufzurufen. Gehen Sie dort in das Menü Zusatzoptionen und klicken Sie auf Steuerdaten. Das Programm Daten über vom Handelspartner einbehaltene Steuer (tccom4127s000) wird aufgerufen.
  3. Geben Sie die verschiedenen Daten an. Sie müssen die Steuernummer des Handelspartners angeben.

Festlegen der Grenzbeträge für die Bemessungsgrundlage

Sie haben zwei Möglichkeiten, den Höchstbetrag für die Bemessungsgrundlage anzugeben:

  1. Für einen Bereich von Rechnungsstellern
    1. Gehen Sie im Programm Grenzbeträge Einkommensteuer und Sozialabgaben (tctax0117m000) in das Menü Zusatzoptionen und klicken Sie auf Generieren. Das Programm Grenzbeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben generieren (tctax0217m000) wird aufgerufen.
    2. Legen Sie im Programm Grenzbeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben generieren (tctax0217m000) den Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage für einen Bereich von Rechnungsstellern und eine Art von Steuer (Einkommensteuer oder Sozialabgaben), Steuerkategorie und Steuerjahr fest.
  2. Für einzelne Handelspartner

    Legen Sie im Programm Grenzbeträge Einkommensteuer und Sozialabgaben (tctax0117m000) den Grenzbetrag für die Bemessungsgrundlage fest für jede Kombination aus:

    • Rechnungssteller
    • Art der Steuer, Einkommensteuer oder Sozialabgaben
    • Steuerkategorie
    • Steuerjahr