| Definieren von Ausnahmen bei der BesteuerungFür Situationen, in denen der abgeleitete Steuercode nicht korrekt ist, können Sie Ausnahmen definieren. Ein Ausnahme für die Besteuerung besteht aus einem Satz von Buchungsdaten, für die Sie einen Steuercode oder ein Steuerland sowie ein Steuerland des Handelspartners festlegen, die von den Werten abweichen, die normalerweise aus dem Steuercode oder Steuerland abgeleitet werden. Wenn Sie z. B. einen besonderen Steuercode für Einkäufe aus einem bestimmten Warenherkunftsland und bestimmten Lieferbedingungen verwenden möchten, können Sie eine Steuerausnahme definieren. So definieren Sie Ausnahmen bei der Besteuerung: - Definieren Sie im Programm Firmengruppen (tctax0170m000) mindestens eine kaufmännische Firmengruppe.
Fügen Sie im Programm Firmen nach Firmengruppe (tctax0171m000) der Firmengruppe kaufmännische Firmen hinzu. Achten Sie darauf, dass jede kaufmännische Firma nur einer kaufmännischen Firmengruppe angehört. Um eine Steuerausnahme für nur eine kaufmännische Firma zu definieren, legen Sie eine Firmengruppe an, die nur eine Firma enthält. -
Definieren Sie die Ausnahmen bei der Besteuerung für die kaufmännische Firmengruppe auf eine der folgenden Arten: -
Wählen Sie im Programm Steuerparameter (tctax0100m000) die folgenden Daten aus: Steuerbefreiungsebene Legen Sie das Verfahren fest, über das Sie Steuerbefreiungen definieren. Wenn Sie keine Steuerbefreiungen definieren, wählen Sie die Option Eingeschränkt. Suchfolge Wählen Sie einen der folgenden Werte aus: - In einem der Felder für die Suchfolge wählen Sie je nach Bedarf Ausnahmen nach Land oder Ausnahmen nach Ländergruppe aus.
- Wenn Sie zusätzlich zu den Ausnahmen bei der Besteuerung Steuerbefreiungen definieren, müssen Sie auch eine der beiden Optionen Befreiungen nach Land oder Befreiungen nach Ländergruppe in einem Feld für die Suchfolge auswählen.
- Verwenden Sie das Programm Steuermodell für Probelauf (tctax8100m000), um zu prüfen, welcher Steuercode und welches Steuerland sich in verschiedenen Situationen ergeben, und nehmen Sie bei Bedarf die erforderlichen Korrekturen vor.
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