Stempelsteuer

Stempelsteuer ist die Art von Steuer, die auf Wechsel erhoben wird und aus einem festen Betrag statt einem Prozentsatz besteht. Je nach Dienstsitz Ihres Unternehmens können Sie bei der Verwendung von Wechseln verpflichtet werden, auf diesen eine Stempelsteuer zu entrichten.

In manchen Ländern, etwa Spanien und Japan, entrichten Sie die Stempelsteuer durch Aufkleben einer Marke oder durch Abstempeln des Wechselbelegs. In anderen Ländern müssen Sie für den Wechsel ein offizielles Dokument kaufen und entrichten damit die Stempelsteuer.

So richten Sie Stempelsteuer ein:

  1. Parameter Zahlungswesen (tfcmg0100s000)
    Markieren Sie auf der Registerkarte "Wechsel" das Kontrollkästchen Zu implementierender Wechsel. Geben Sie dann alle weiteren, in diesem Programm erforderlichen Wechseldaten an.
  2. Steuercodes nach Land (tcmcs0136s000)
    Legen Sie einen Steuercode für die Stempelsteuer fest und wählen Sie im Feld Steuerart die Option Stempelsteuer aus.
  3. Kaufmännische Daten für einstufige USt-Code-Positionen (tfgld0171s000)

    Wählen Sie für den Stempelsteuercode die folgenden Sachkonten aus:

    • Konto Stempelsteuerschuld
    • Vorsteuer, das in Stempelsteuer umbenannt wird, wenn es sich bei der Steuer um eine Stempelsteuer handelt
  4. Stempelsteuer (tcmcs1131m000)
    Geben Sie an, welche Tarife für die Stempelsteuer auf Wechsel im Stammland Ihrer kaufmännischen Firma zur Anwendung kommen. Sie können die Stempelsteuer als Betrag oder als Prozentsatz angeben.
  5. Zahlungsleistende (tccom4114s000) und Zahlungsempfänger (tccom4124s000)
    Wenn Sie die Wechsel für die Handelspartner auf Basis des Stempelsteuersatzes generieren möchten, wählen Sie im Feld Teilungsverfahren für Wechsel die Option Unterteilung für Stempelsteuer aus.
  6. Unterteilung für Stempelsteuer (tcmcs1132m000)
    Wenn Sie für einige oder alle Ihre Zahlungsempfänger und Zahlungsleistenden als Teilungsverfahren für Wechsel Unterteilung für Stempelsteuer wie in Schritt 5 beschrieben ausgewählt haben, können Sie in diesem Programm die Teilungsdaten definieren.
Hinweis

In einer Mehrfirmenumgebung mit einer Reihe von kaufmännischen Firmen in verschiedenen Ländern darf auf die Tabelle Unterteilung für Stempelsteuer (tcmcs132), in der diese Daten gespeichert werden, nicht gemeinsam zugegriffen werden.