| Modellieren von Ausnahmen bei der BesteuerungFür Situationen, in denen der abgeleitete Steuercode nicht korrekt ist, können Sie Ausnahmen definieren. Ein Ausnahmesteuercode ist ein Satz von Buchungsdaten, für die Sie einen Steuercode und/oder ein Steuerland sowie ein Steuerland des Handelspartners festlegen, die von den Werten abweichen, die normalerweise aus dem Steuercode abgeleitet werden. Wenn Sie z. B. einen besonderen Steuercode für Einkäufe mit einer bestimmten Steuerklasse oder aus einem bestimmten Warenherkunftsland und bestimmten Lieferbedingungen verwenden möchten, können Sie einen Ausnahmesteuercode definieren. Zur Definition der Ausnahmen für Steuercodes sind die folgenden Schritte erforderlich: - Definieren Sie im Programm Firmengruppen (tctax0170m000) eine oder mehrere kaufmännische Firmengruppen.
Fügen Sie im Programm Firmen nach Firmengruppe (tctax0171m000) der Firmengruppe kaufmännische Firmen hinzu. Achten Sie darauf, dass jede kaufmännische Firma nur einer kaufmännischen Firmengruppe angehört. Um eine Steuerausnahme für nur eine kaufmännische Firma zu definieren, legen Sie eine Firmengruppe an, die nur eine Firma enthält. -
Definieren Sie die Ausnahmen bei der Besteuerung für die kaufmännische Firmengruppe auf eine der folgenden Arten: - Verwenden Sie für einzelne Länder das Programm Steuerausnahmen pro Land (tctax1100m000).
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Wenn dieselben Ausnahmen für mehrere Länder gelten sollen, verwenden Sie die folgenden Programme in der angegebenen Reihenfolge: Ländergruppen (tctax0120m000) Länder nach Ländergruppe (tctax0121m000) Fügen Sie der USt-Ländergruppe Länder hinzu. Steuerausnahmen pro Ländergruppe (tctax1101m000) Definieren Sie die Ausnahmen bei der Besteuerung für die Ländergruppe.
- Achten Sie darauf, dass im Programm Steuerparameter (tctax0100m000) die Option Ausnahmen nach Land im Feld Suchfolge 1 ausgewählt ist.
- Verwenden Sie das Programm Steuermodell für Probelauf (tctax8100m000), um zu prüfen, welcher Steuercode und welches Steuerland sich in verschiedenen Situationen ergeben, und nehmen Sie bei Bedarf die erforderlichen Korrekturen vor.
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