Ländergruppen

USt-Ländergruppen dienen dazu, die Steuerpositionsdaten pro Ländergruppe und nicht pro Land festzulegen.

Sie können beispielsweise die folgenden Ländergruppen festlegen:

  • das Stammland der Firma
  • Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU)
  • Länder, die nicht zur EU gehören

Sie können die folgenden Arten von Ländergruppen verwenden:

Für jede Gruppe können Sie angeben, ob die zugehörigen Länder EU-Mitgliedsländer sind. Diese Information wird für den belgischen Zahlungsbilanzbericht benötigt.

So richten Sie Beziehungen nach USt-Position für Ländergruppen ein:

  1. Ländergruppen (tcmcs1180m000)
    Definieren Sie die Ländergruppen.
  2. Länder (tcmcs0110s000)
    Legen Sie im Abschnitt Ländergruppen die USt-Ländergruppe des Landes fest.
  3. USt-Positionen (tfgld0120m000)
    Markieren Sie für die USt-Positionen, die Sie für eine USt-Ländergruppe einrichten möchten, das Kontrollkästchen Ländergruppe.
  4. Beziehungen nach USt-Position (tfgld0121m000)
    Klicken Sie auf Neu, um das Unterprogramm Beziehungen nach USt-Position (tfgld0121m000) aufzurufen. Wenn Sie das Kontrollkästchen Ländergruppe für die USt-Position im Programm USt-Positionen (tfgld0120m000) markiert haben, können Sie hier die Einzelheiten für eine USt-Ländergruppe definieren.