Definieren der voreinzustellenden SteuercodesIn vielen Ländern fallen unterschiedliche Steuersätze an, je nachdem, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle handelt. Außerdem können besondere Steuerbestimmungen für Frachtrechnungen gelten. Zur Definition der voreinzustellenden Steuercodes für die verschiedenen Arten von Geschäftsvorfällen, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Sie können Steuercodes für die folgenden Arten von Steuern vorgeben: Artikelsteuercodes für Inlandssteuern Auch für inländische Steuern können Sie in den folgenden Programmen voreingestellte Steuercodes mit Artikeln oder Artikelgruppen verknüpfen:
LN verwendet diese Steuercodes, wenn Sie im Programm Steuerabwicklung (tctax0138m000) keinen bestimmten Code für inländische Steuern für den Artikel angegeben haben. Voreingestellte EU-USt-Codes Wenn Ihre Firma in einem EU-Mitgliedsland ansässig ist, müssen Sie für den Import aus und Export in andere EU-Länder bestimmte Steuercodes definieren. Für Frachtrechnungen gelten eigene Steuerregelungen. Sie können die folgenden EU-Steuercodes als Standard vorgeben:
LN wendet die USt-Codes auf innergemeinschaftliche Geschäftsvorgänge an, bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Steuersätze für innergemeinschaftliche Transaktionen gelten für folgenden Arten von Geschäftsvorfällen:
Hinweis LN bestimmt mit Hilfe des Landes, das Sie im Programm Allgemeine Firmendaten (tccom0102s000) ausgewählt haben, ob die Firma in einem EU-Mitgliedsland ansässig ist. Voreingestellter Steuercode für Finanz-Buchungen Für Buchungen, die Sie in Finanzwesen erstellen, können Sie einen voreingestellten USt-Code mit einem Sachkonto verknüpfen. Wählen Sie im Programm Kontenplan (tfgld0108s000) die Voreinstellung für den USt-Code im Feld Voreinstellung USt-Code aus. Dies kann z. B. der voreingestellte USt-Code für Sachkontenbuchungen sein, die Sie für das Sachkonto erstellen.
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