Korrektur der (Umsatz)Steuer für Skonto/ZahlungsdifferenzWenn Sie eine Ausgangsrechnung anlegen, wird der Steuerbetrag berechnet und auf das USt-Sachkonto gebucht. Die Berechnung der Steuer basiert auf dem Rechnungsbetrag. Wenn die Zahlung aufgrund eines Skontos, des Abzugs einer Kreditprovisionen oder wegen Zahlungsdifferenzen jedoch vom Rechnungsbetrag abweicht, kann LN den Steuerbetrag korrigieren. Um die Korrektur von Steuerbeträgen einzurichten, benötigen Sie die folgenden Programme:
Beispiel Angenommen Sie erstellen eine Ausgangsrechnung mit den folgenden Daten (Alle Beträge in EUR):
In diesem Beispiel wird der Steuerbetrag auf Basis des Bruttobetrags von 5.000 EUR berechnet, der die Kreditprovision und den Skonto beinhaltet. Wenn die Rechnung vor Fälligkeit bezahlt wird, lauten die Daten zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs folgendermaßen:
Der Handelspartner hat nur 4.700 EUR bezahlt, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung haben Sie jedoch die Steuern für den Bruttogesamtbetrag (5.000 EUR) berechnet. Damit haben Sie die Steuer für 300 EUR (die Summe aller Abzüge) zu viel berechnet. Über das Feld USt für Skonto/Zahlungsdifferenz korrigieren können Sie festlegen, ob die Steuer aufgrund der Abzüge korrigiert werden soll. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Steuer zu korrigieren, legt LN eine Stornobuchung für die Steuer auf den Abzugsbetrag von 300 EUR an, die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gebucht worden war.
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