Intrastat

Wenn Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) hat, dann müssen Sie Ihre Aktivitäten mit anderen EU-Mitgliedsländern bei den Steuerbehörden melden. Normalerweise müssen Sie den Steuerbehörden, die den EU-internen Zahlungs- und Warenverkehr kontrollieren, monatliche Berichte vorlegen.

Die folgenden Berichte werden dabei verlangt:

Unternehmen in Belgien und Luxemburg müssen außerdem einen belgischen Zahlungsbilanzbericht einreichen.Unter Die Daten für den belgischen Zahlungsbilanzbericht wird erläutert, wie die Stammdaten für den belgischen Zahlungsbilanzbericht angelegt werden.

Sie können LN so einrichten, dass die für diesen Bericht erforderlichen Daten automatisch zusammengestellt und die Berichte generiert werden.

Mit den Programmen des Moduls Steuern:

In allen EU-Ländern müssen für die zusammenfassende Meldung (EU) und den Intrastat-Bericht Fremdwährungsbeträge in Beträge der Landeswährung umgerechnet werden, also in den meisten Fällen in Euro. Wenn für die Erstellung des Berichts bestimmte Wechselkurse, etwa die der Zentralbank, erforderlich sind, können Sie diese Wechselkurse wie unter Verwenden des externen Wechselkursverfahrens beschrieben definieren.