Übersicht über die Steuerabwicklung

Die Steuerabwicklung in LN besteht aus den folgenden Abläufen:

  • Steuererfassung

    Zur Steuererfassung gehört die Berechnung und Buchung der Steuerbeträge für steuerpflichtige Geschäftsvorfälle.

    Die Einrichtung der Steuererfassung entscheidet darüber, wie LN Steuerbeträge berechnet und bucht. Die Steuerabwicklung kann in LN sehr flexibel und detailliert eingerichtet werden, so dass die voreingestellten Steuersätze und die berechneten Steuerbeträge in den meisten Fällen und für die meisten Geschäftsvorfälle korrekt sein werden. Weitere Informationen finden Sie unter Einrichten der Steuererfassung.

  • Steuererklärungen

    Die Verarbeitung der Steuererklärung umfasst die Vorbereitung und die Weiterleitung der Steuererklärung an die Steuerbehörden und die Bezahlung der fälligen Beträge an das Finanzamt. Für jede Art der Steuererklärung müssen Sie eine Steuererklärungsvorlage definieren.

    Weitere Informationen finden Sie unter Einrichten einer USt-Erklärung und Verarbeiten von Steuererklärungen.

    In manchen Ländern schreiben die Steuerbehörden die Abgabe der Steuererklärung durch elektronische Übertragung der Steuererklärungsdatei an das Finanzamt vor. Weitere Informationen finden Sie unter Automatische Übertragung von Steuererklärungen.

Hinweis

Wenn Sie die Steuerfunktionen in LN nicht verwenden möchten, müssen Sie die Schritte durchführen, die unter Deaktivieren der Steuerfunktionen beschrieben sind.

Steuersysteme

LN unterscheidet die folgenden Arten von Steuersystemen:

Umsatzsteuer kann mit einbehaltenen Steuern kombiniert werden.

Für alle Arten von Steuern können Sie Ausnahmen und Situationen der Steuerfreiheit definieren.

Für alle Arten von Steuern müssen Sie Steuercodes definieren. Weitere Informationen finden Sie unter Verwenden von Steuercodes.

Zur Bestimmung der Steuersätze für steuerpflichtige Buchungen und Rechnungspositionen verwendet LN den Steuercode und das Steuerland. Unter Anderem vergleicht LN das Stammland der kaufmännische Firma mit dem Land des Lieferanten oder des Kunden des jeweiligen Auftrags, um festzustellen, ob ein Geschäftsvorfall der Inlands-, Import- oder Export steuer unterliegt.

Verkaufssteuer

Verkaufssteuer (Umsatzsteuer Am.) ist eine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen bei Lieferung an den Kunden gezahlt werden muss. Derjenige, der das Endprodukt an den Kunden liefert, ist zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Bestimmungsort entscheidet darüber, an welche Behörde die Steuer zu zahlen ist.

In den USA und Kanada muss die Verkaufssteuer üblicherweise an die Behörde gezahlt werden, die Steuerhoheit an dem Ort hat, an dem die Waren oder Dienstleistungen vereinnahmt oder verbraucht werden. Wenn sich Herkunfts- und Bestimmungsort in verschiedenen Zuständigkeitsbezirken befinden, wird eine Verkaufssteuer fällig. Häufig haben mehrere Behörden die Steuerzuständigkeit über einen einzigen Bereich. Sie können die verschiedenen Steuerbeträge von einem Tax Provider berechnen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter Verkaufssteuer.

1099-MISC-Einkommensteuer

In den USA ist der Internal Revenue Service (IRS) die für die Durchsetzung der Steuergesetze zuständige Behörde. 1099-MISC ist eine der enthaltenen Arten von Erlösen und bestimmte Lieferantenzahlungen unterliegen kraft dieser Bestimmungen der Meldepflicht.

Sie können 1099-MISC-Zahlungsberichte einrichten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter 1099-MISC-Berichte.

Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) handelt es sich um eine Steuer in Form eines indirekten Prozentsatzes, der auf alle Waren und Dienstleistungen gezahlt werden muss, die an einen Kunden oder ein anderes Unternehmen geliefert werden, z. B. auf Endprodukte, die an einen Zwischen- oder Einzelhändler geliefert werden, oder auf Halbzeuge, die an einen Hersteller geliefert werden. Der Ausgangspunkt der Lieferung entscheidet darüber, an welche Behörde die Steuer zu zahlen ist.

Unternehmen, die Umsatzsteuern verwenden, müssen in der Regel zwei Gruppen von Steuersätzen unterscheiden:

Unternehmen, die in EU-Mitgliedsländern ansässig sind, sind weiterhin verpflichtet, Ihre Geschäftsvorfälle mit anderen EU-Mitgliedsländern zu melden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Intrastat.

Umsatzsteuer richten Sie ein wie unter Einrichten der Steuererfassung beschrieben.

LN unterstützt darüber hinaus auch die folgenden Sonderfälle von Umsatzsteuer:

  • Verbrauchssteuer
    Verbrauchssteuer ist eine Form der Umsatzsteuer, für die besondere Regelungen gelten. Sie wird in Japan erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Verbrauchssteuer.
  • Stempelsteuer
    Bei der Verwendung von Wechseln muss in manchen Ländern eine so genannte Stempelsteuer auf diesen Wechsel gezahlt werden. Stempelsteuer ist die Art von Steuer, die auf Wechsel erhoben wird. Sie besteht aus einem festen Betrag anstelle eines Prozentsatzes. Je nach Dienstsitz Ihres Unternehmens können Sie bei der Verwendung von Wechseln verpflichtet werden, auf diesen eine Stempelsteuer zu entrichten.
  • Um diese Stempelsteuer zu minimieren, kann der laut Wechsel zu zahlende Betrag aufgeteilt werden. Anstatt nur einen Wechsel über den Gesamtbetrag auszustellen, generiert LN mehrere Wechsel, die zusammen den Gesamtbetrag ergeben. Weitere Informationen finden Sie unter Stempelsteuer.
  • Umsatzsteuer auf Frachtaufträge
    Für Frachtauftragspositionen und Frachtrechnungen gibt LN Voreinstellungen zu Steuerland und Steuercode vor. In jedem Fall können Sie bei Bedarf das Steuerland und den Steuercode manuell ändern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Steuercodes für Frachtaufträge.
Einbehalten von Einkommensteuern und Sozialabgaben

In einigen Ländern und unter bestimmten Umständen sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, zu zahlende Einkommensteuer und/oder Sozialabgaben von den Zahlungen der Eingangsrechnungen abzuziehen und den Betrag direkt an das Finanzamt zu überweisen. So kann eine Einbehaltung der Einkommensteuer und der Sozialabgaben auf Dienstleistungen von Fremdleistern, Zeitarbeitsfirmen und Selbstständigen zutreffen.

Weitere Informationen finden Sie unter Einbehalten von Steuern und Sozialabgaben.

Wenn Stempelsteuer auf Wechsel gezahlt werden muss, können Sie die Stempelsteuer wie unter Stempelsteuer beschrieben einrichten.