Dieses Feld ist relevant, wenn kein Wert im Feld Land angegeben ist.
Exportdokumentausnahmen (tcgtc0130m000)Mit diesem Programm erstellen und verwalten Sie Exportdokumentausnahmen. Mit den Dokumentausnahmen können die Compliance-Prüfungen übersteuert werden. Wenn eine Dokumentausnahme mit einem Dokument verknüpft ist, ist keine Compliance-Prüfung für das Dokument erforderlich. Hinweis
Ländergruppe Eine vom Anwender definierte Gruppe von Ländern. Hinweis Dieses Feld ist relevant, wenn kein Wert im Feld Land angegeben ist. Bezeichnung Die zum Code gehörende Bezeichnung. Land Der Länderschlüssel. Hinweis Dieses Feld ist relevant, wenn kein Wert im Feld Ländergruppe angegeben ist. Bezeichnung Die zum Code gehörende Bezeichnung. Handelspartnergruppe Eine vom Anwender definierte Gruppe von Handelspartnern. Hinweis Dieses Feld ist relevant, wenn entweder der Warenempfänger oder der Kunde nicht angegeben ist. Bezeichnung Die zum Code gehörende Bezeichnung. Kunde Der Code des Kunden. Hinweis Dieses Feld ist relevant, wenn das Feld Handelspartnergruppe nicht angegeben ist. Bezeichnung Die zum Code gehörende Bezeichnung. Warenempfänger Der Code des Warenempfängers. Hinweis
Dokumentart die Art des Logistikobjekts Mögliche Werte:
VK-Auftragsart Der Code der VK-Auftragsart. Hinweis
Bezeichnung Die zum Code gehörende Bezeichnung. Gültig ab Das Datum, ab dem die Ausnahme gültig ist. Hinweis Dieses Datum muss vor dem Ablaufdatum liegen. Gültig bis Das Datum, ab dem die Ausnahme nicht länger gültig ist. Hinweis Dieses Datum muss nach dem Gültigkeitsbeginn liegen. Compliance-Prüfungsausnahme Wenn dieses Kontrollkästchen markiert ist, ist keine Compliance-Prüfung für das Dokument erforderlich. Hinweis Dieses Kontrollkästchen ist standardmäßig markiert. Genehmigung für Compliance-Prüfungsergebnis Zeigt an, ob das Ergebnis der Compliance-Prüfung manuell genehmigt werden muss. Hinweis
Text Zeigt an, dass Text in Bezug auf die Ausnahme verfügbar ist.
Nur gültiger Gehalt Zeigt die am aktuellen Datum gültigen artikelbasierten Compliance-Daten an.
| |||