| Abgleich von Rechnungen für Fakturierung im GutschriftverfahrenRechnungen für Fakturierung im Gutschriftverfahren können auf der Grundlage der folgenden Kriterien automatisch abgeglichen werden: Feste Kriterien Bei den folgenden Feldern handelt es sich um feste Abgleichkriterien: - Rechnungsempfänger
- Währung
- Einheit Liefermenge
- USt-Land
- USt-Code
Hinweis Für den Abgleich werden nur fakturierbare Positionen berücksichtigt, deren Status Bestätigt lautet und bei denen das Kontrollkästchen Rechnungseingang markiert ist. Optionale Kriterien Bei den folgenden Feldern handelt es sich um optionale Abgleichkriterien: - VK-Auftrag
- Kunden-Auftragsnummer
- Sendung
- Sendungsposition
- Lieferschein
- Externer Lieferschein
- Artikel
- USt-ID-Nr. des Kunden
- Sendungsreferenz
- Adresse Warenempfänger
- Lieferpunkt
Um (optionale) Felder in den Feldabgleich einzuschließen oder nicht, verwenden Sie das Programm Abgleichcodes ( tcmcs0158m000 ). Dort können Sie mehrfache Abgleichcodes erstellen, die sich den verschiedenen Rechnungsempfängern zuordnen lassen.
Abgeglichene Rechnungen für Fakturierung im Gutschriftverfahren genehmigen Nach dem Abgleich müssen Rechnungen für Fakturierung im Gutschriftverfahren genehmigt werden. Zur manuellen Genehmigung eines Bereichs von Rechnungen für Fakturierung im Gutschriftverfahren verwenden Sie das Programm Abgegl. Rechnungen für Faktur. im Gutschriftverf. genehmigen (cisli5210m000). Hinweis - Auch wenn im Programm Parameter Rechnungsfakturierung (cisli0100m000) neben dem Kontrollkästchen Rechnung für Faktur. im Gutschriftverfahren autom. abgleichen das Kontrollkästchen Rechnung für Faktur. im Gutschriftverfahren autom. genehmigen markiert ist, gilt der Genehmigungsschritt für Abgleiche, die zunächst von LN abgelehnt, jedoch später von einem dazu berechtigten Anwender genehmigt wurden.
- Abgeglichene Rechnungen für Fakturierung im Gutschriftverfahren können nur von Anwendern genehmigt werden, die im Programm Genehmigungsberechtigungen für Faktur. im Gutschriftverf. (cisli0120m000) aufgeführt werden.
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