Kontenabgleich

Beim Kontenabgleich werden Haben- und Soll-Buchungen auf einem einzelnen Sachkonto abgeglichen. Ein Kontenabgleich wird in der Regel für folgende Arten von Sachkonten durchgeführt:

Beim Periodenabschluss muss der Saldo dieser Konten gleich Null oder so gering wie möglich sein. Die verbundenen Buchungen sind in der Regel ausgeglichen und können abgeglichen werden. Wenn sich die Beträge der verbundenen Buchungen geringfügig unterscheiden, kann LN eine Abgleichsbuchung vornehmen, um das Konto auszugleichen.

Bei Analyse dieser Konten können Sie einen Bericht der ausgeglichenen Buchungen drucken und die nicht abgeglichenen Buchungen überprüfen.

Hinweis
  • Um einen Kontenabgleich durchführen zu können, müssen Sie im Programm Anwender für Kontenabgleich (tfgld1152m000) aufgeführt sein. In diesem Programm werden die Berechtigungen eines Anwenders in einem Berechtigungsschema für Kontenabgleich und einem Sachkontenabgleichschema festgelegt.
  • Während des Abgleichs prüft LN nicht, ob sich bestimmte Buchungen abgleichen lassen. Diese Prüfung führt LN durch, wenn die resultierenden Abgleichbuchungen genehmigt werden.
  • Der Kontenabgleich lässt sich nur mit journalisierten Buchungen in der Landeswährung durchführen.