BauabzugsteuerBauabzugsteuer ist eine Art Steuer auf Bauarbeiten, die bei Rechnungen von Handelspartnern im Baugewerbe zurückgehalten wird. Bauabzugsteuer ist nicht gleichbedeutend mit Umsatzsteuer, die zwei Steuerarten können unabhängig voneinander fällig werden. Wenn Ihnen der Handelspartner einen Steuerbefreiungsauftrag von den örtlichen Steuerbehörden vorlegt, brauchen Sie für diesen Handelspartner keine Bauabzugsteuer zu erheben und das normale Zahlungsverfahren findet statt. Bauabzugsteuer hängt mit dem Zahlungsbetrag zusammen, was bedeutet, dass:
In der Praxis sind die meisten Lieferanten von der Bauabzugsteuer ausgenommen. Ist der Zahlungsempfänger nicht von der Bauabzugsteuer ausgenommen, müssen Sie darauf achten, dass die Rechnung korrekt gehandhabt wird. Es gibt eine Zusatzsoftware von LN, um diese Dinge zu regeln. Hinweis Da die meisten Lieferanten von der Bauabzugssteuer ausgenommen sind, können Sie in LN für bestimmte Zahlungsempfänger anzeigen, dass die Rechnungen der Bauabzugssteuer unterliegen und Sie können gleichzeitig die Befreiungsinformationen für die Handelspartner erfassen. Sie können sich einen Bericht über Ihre Lieferanten drucken lassen, aus dem hervorgeht, welche der Bauabzugssteuer unterliegen und über einen Steuerbefreiungsauftrag verfügen und sehen, bis wann der Steuerbefreiungsauftrag gültig ist. Einrichten der Bauabzugsteuer Um eine Bauabzugsteuer für Handelspartner einzurichten, die über einen Steuerbefreiungsauftrag verfügen, verwenden Sie die folgenden Programme in der angegebenen Reihenfolge:
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