Historische Wechselkurse bei Service-Vertragserlösen

Neu in Infor LN 10.4

Bei der Berechnung des Vertragserlösbetrags für eine Geschäftsperiode muss der fakturierte Teilrechnungsbetrag in der Hauswährung zum Abrufen der historischen Wechselkurse verwendet werden. Dieser Betrag wird anstelle der für die Vertrags- (bzw. Buchungs)währung und die Hauswährung der Firma definierten Wechselkurse verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter Verwenden historischer Wechselkurse für die Erlösermittlung/-realisierung bei Service-Verträgen.