Anschaffungsnebenkosten für Anfragen

In Infor LN 10.4 können Sie Anschaffungsnebenkosten mit Anfragen verwenden.

Das neue Kontrollkästchen Anschaffungsnebenkosten auf Anfrage anwenden im Programm Anschaffungsnebenkosten - Parameter (tclct0100m000) bestimmt, ob Anschaffungsnebenkosten mit einer Anfrage verknüpft werden können.

Anschaffungsnebenkosten können durch den Lieferanten der Waren (Anbieter) in Rechnung gestellt werden, außerdem durch einen Drittanbieter, z. B. den Spediteur, der für den Transport der Waren zuständig ist. Anbieter-Anschaffungsnebenkosten können während der Anfrageverhandlung verhandelt werden. Anschaffungsnebenkosten Dritter könne nicht verhandelt werden.

LN berücksichtigt die Anschaffungsnebenkosten von Anbieter und Dritten, wenn die eingegangenen Anfragerückmeldungen miteinander verglichen und eingestuft werden.

Hinweis
  • Eine Anfrage enthält die folgenden Objekte: Anfragekopf, Anfrageposition, Anfrageanbieter, Anfragerückmeldung sowie Anfrageverhandlung. Anschaffungsnebenkosten können nur mit einem Anfrageanbieter, einer Anfragerückmeldung und einer Anfrageverhandlung verknüpft werden.
  • In den Programmen Anfragerückmeldungen (tdpur1506m000), Anfrageverhandlungen (tdpur1606m000) und Anfrageverhandlungen (tdpur1109m000) können Sie die Anschaffungsnebenkosten des Anbieters und des Dritten getrennt voneinander anzeigen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Anschaffungsnebenkosten - Anfragen.