Bestandsdisposition - Ausschussbestand genehmigenLN führt die folgenden Schritte aus:
Hinweis Im Gegensatz zu den Standardverfahren im Umgang mit abgelehnten Waren erstellt LN folgende Belege nicht:
Dies liegt daran, dass genehmigter Bestand direkt oder über einen Einlagerungsvorschlag an den Lagerplatz gebracht wird. Sie können für Waren, die nach der Ablehnung genehmigt wurden, keine Direktbereitstellung verwenden und keine Warendirektanlieferung durchführen.
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