| Kostendeckungsverfahren - Beispiele- Festpreis
- Deckungsprozentsatz
- Obergrenze
- Grenze für Deckungsprozentsatz
- Ausschluss
- Eigenes Risiko
Festpreis Der Festpreis wird verwendet bei: - solidem Geschäft
- geringen Risiken
- vorhersehbaren Risiken
Er ist weniger geeignet bei: - unvorhersehbarem Service-Bedarf
- fehlenden Erfahrungen (Kenntnisse, andere Länder, Geräte)
Beispiel Angenommen: - Kalkulierter Verkaufswert des Service-Vertrags: 10.000 Euro, Vorauszahlung
- Kalkulierte interne Kosten für Service-Vertrag: 8.000 Euro
- Tatsächlicher Rechnungsbetrag: 12.000 Euro
- tatsächlich angefallene interne Kosten für Service-Auftrag: 9.600 Euro
Daraus folgt: - Teilrechnung: 10.000 Euro Vorauszahlung
- kein Versand einer separaten Rechnung
- realisierter Umsatzverlust: 2000 Euro (10.000 Euro -
12.000 Euro)
- realisierter Verlust bei den internen Kosten: 1.600 Euro (9.600 Euro -
8.000 Euro)
- Erfolgskonto: Rechnungsbetrag - interne Kosten: 400 Euro (10.000 Euro - 9.600 Euro) (= erzielter Gewinn)
Deckungsprozentsatz Beispiel Angenommen: - der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro
- die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro
- der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro
- die tatsächlich angefallenen, internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro
- gewährter Skonto: 10%
Daraus folgt: - Teilrechnung: 1.000 Euro (10.000 * 10%)
- zusätzliche Rechnungen: 7.200 Euro (8.000 Euro - 10%)
- erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 200 Euro (1.000 Euro - 800 Euro)
- erzielter Gewinn bei internen Kosten: 160 Euro (800 Euro - 640 Euro)
- Erfolgskonto: 1.800 Euro (1.000 Euro + 7.200 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Obergrenze Eine Obergrenze wird in folgenden Situationen verwendet: - bei Definition des Grundbetrags für eine erbrachte Dienstleistung (Bereithalten von Ressourcen), d. h. der Kunde muss für jede weitere erbrachte Dienstleistung bezahlen
- bei hohem Risiko oder einem unsicheren Umfeld
- wenn Kunden nicht den gesamten Vertragswert auf einmal begleichen können, was sich mit der Zeit ändern kann (saisonale Schwankungen des Gewinns/Erlöses)
im Gegensatz zu Deckungsprozentsatz: - kein geteiltes Risiko
- Risiko des Service-Unternehmens ist auf die vorher festgelegte Obergrenze begrenzt
Beispiel 1 Angenommen: - der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro
- die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro
- der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro
- die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro
- Obergrenze 5.000 Euro
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 5.000 Euro (= Maximum)
- zusätzliche Rechnung: 3.000 Euro (8.000 Euro - 5.000 Euro)
- erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird vom Kunden in Anspruch genommen)
- erzielter Gewinn bei internen Kosten: Kostenvoranschläge müssen sich auf die Rechnungsbeträge beziehen, ansonsten können nur Vermutungen angestellt werden.
- Erfolgskonto: 1.600 Euro (8.000 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Beispiel 2 Angenommen: - der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro
- die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro
- tatsächlicher Rechnungsbetrag: 2.000 Euro
- tatsächlich angefallene interne Kosten für den Service-Auftrag: 1.600 Euro
- Obergrenze 5.000 Euro
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 5.000 Euro (= Maximum)
- keine zusätzliche Rechnung, da das Maximum nicht erreicht wird
- erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 3.000 Euro (5.000 Euro - 2.000 Euro)
- erzielter Gewinn bei internen Kosten: 2.400 Euro (4.000 Euro - 1.600 Euro)
- Erfolgskonto: 3.400 Euro (5.000 Euro - 1.600 Euro) (= erzielter Gewinn)
Grenze für Deckungsprozentsatz Eine Obergrenze wird in folgenden Situationen verwendet: - bei Definition des Grundbetrags für eine erbrachte Dienstleistung (Bereithalten von Ressourcen), d. h. der Kunde muss für jede weitere zu erbringende Dienstleistung bezahlen
- bei hohem Risiko oder einem unsicheren Umfeld
- wenn Kunden nicht den gesamten Vertragswert auf einmal begleichen können, was sich mit der Zeit ändern kann (saisonale Schwankungen des Gewinns/Erlöses)
im Gegensatz zu Obergrenze: - höheres Risiko für den Kunden
Beispiel 1 Angenommen: - der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro
- die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro
- der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro
- die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro
- Obergrenze: 1.000 Euro, Rabatt: 10%
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Maximum)
- zusätzliche Rechnungen von 7.200 Euro (8.000 Euro - 10%, Rabatt < 1.000 Euro)
- erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird vom Kunden in Anspruch genommen)
- erzielter Gewinn bei internen Kosten: Kostenvoranschläge müssen sich auf die Rechnungsbeträge beziehen, ansonsten können nur Vermutungen angestellt werden.
- Erfolgskonto: 1.800 Euro (1.000 Euro + 7.200 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Beispiel 2 Angenommen: - der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro
- die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro
- der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 8.000 Euro
- die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 6.400 Euro
- die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 20%
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
- zusätzliche Rechnungen: 7.000 Euro (8.000 Euro - 20%, Skonto > 1.000 Euro ->
600 Euro für Fakturierung hinzugefügt -> (8.000 Euro - 20% + 600 Euro))
- erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 0 (Maximum wird in Anspruch genommen)
- erzielter Gewinn bei internen Kosten: schwer festzulegen
- Erfolgskonto: 1.600 Euro (8.000 Euro - 6.400 Euro) (= erzielter Gewinn)
Beispiel 3 Angenommen: - der kalkulierte Verkaufswert des Service-Vertrags beträgt 10.000 Euro
- die kalkulierten internen Kosten für den Service-Vertrag betragen 8.000 Euro
- der tatsächliche Rechnungsbetrag beträgt 800 Euro
- die tatsächlich angefallenen internen Kosten für den Service-Auftrag betragen 640 Euro
- die Obergrenze beträgt 1.000 Euro, der Rabatt 20%
Daraus folgt: - Abschlagszahlung: 1.000 Euro (= Obergrenze)
- Keine zusätzlichen Rechnungen, da das Maximum nicht erreicht wird.
- erzielter Gewinn beim Rechnungsbetrag: 200 Euro (1.000 Euro - 800 Euro)
- erzielter Gewinn bei internen Kosten: 160 Euro (800 Euro - 640 Euro)
- Erfolgskonto: 360 Euro (1.000 Euro - 640 Euro) (= erzielter Gewinn)
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