Vearbeiten einer VK-Auftragsposition

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Nach der Erstellung von VK-Aufträgen ist die Genehmigung der Aufträge ein obligatorischer Schritt in der VK-Auftragsprozedur. Die Ausführung der Auftragsprozedurschritte kann beginnen, wenn ein Anwender den Auftrag genehmigt, entweder im Programm "VK-Aufträge genehmigen" (tdsls4211m000) oder durch Anklicken der Option "Genehmigen" im Menü "Zusatzoptionen" im Programm "VK-Aufträge" (tdsls4100m000) oder im Programm "VK-Auftrag - Positionen" (tdsls4100m900). Klicken Sie auf Genehmigen im Menü Zusatzoptionen, um den VK-Auftrag zu genehmigen. Die Genehmigung des VK-Auftrags löst auch die Ausführung der VK-Auftragsposition aus, wenn alle Aktivitäten der Auftragsart auf automatisch gesetzt sind.

Weitere Informationen zu Fällen, in denen Montageendartikel verkauft und zunächst in den Bestand aufgenommen werden, bevor sie durch einen VK-Auftrag versendet werden, finden Sie unter Produktvarianten im Paket Lagerwirtschaft.

Hinweis

Wenn Sie den Artikel nach der Fertigstellung des Montageauftrags sofort an den Kunden schicken, benötigen Sie nur den generellen Artikel. Wenn ein genereller Artikel mit einem Standardartikel verknüpft ist, können Sie ihn trotzdem in einer VK-Auftragsposition eingeben. Wenn Sie den generellen Artikel in einer VK-Auftragsposition eingeben, setzt LN das Feld "Lieferart" der VK-Auftragsposition auf "Abteilung". In diesem Fall können Sie den fertigen Artikel nicht im Bestand lagern.