Generieren von Bestellungen für Fremdbearbeitung

Die Fremdbearbeitung ist eine gängige Praxis in der Fertigungsindustrie. Teile eines Produktionsprozesses können aus verschiedenen Gründen fremdvergeben werden, z. B. weil ein Spezialarbeitsgang erforderlich ist, für den die Firma nicht über die benötigten Anlagen verfügt, weil nicht genügend Kapazität verfügbar ist, oder weil die Arbeit umfangreich ist und bei interner Ausführung teurer wäre.

LN behandelt Fremdleistungen wie den Einkauf von Arbeitsgängen. Deshalb muss bei der Durchführung der Fremdvergabe eine Bestellung erstellt werden. Der Auftragsstatus des von Ihnen ausgewählten Arbeitsgangs muss Freigegeben oder Aktiv lauten.

Mit dem Programm Bestellungen für Fremdbearbeitung generieren (tisfc2250m000) erstellen Sie Bestellungen für die Fremdvergabe, die anschließend im Modul Einkaufsüberwachung verarbeitet werden. Für jeden fremdvergebenen Arbeitsgang wird eine Bestellposition erstellt.

Sie können dieses Programm für die folgenden Arten von Fremdbearbeitung verwenden:

  • Fremdbearbeitung ohne Materialflussunterstützung
  • Fremdbearbeitung mit Materialflussunterstützung

Sie können dieses Programm nicht für die Fremdbearbeitung für Artikel verwenden.

Einheitengültigkeit und Fremdbearbeitung

Ein fremdvergebener Artikel kann der Einheitengültigkeit unterliegen oder Teil eines Hauptartikels mit Einheitengültigkeit sein. In solchen Fällen erscheint die Gültigkeitseinheit auf der Bestellung des fremdvergebenen Artikels.

Wenn die fremdvergebenen Artikel mehr als eine Gültigkeitseinheit umfassen, was bedeutet, das mehr als eine Verteilungsposition im Programm Auftragsverteilung (tisfc0105m000) vorhanden ist, hat die auf der Bestellung angegebene Gültigkeitseinheit den Wert 0 (null).

Hinweis

Wenn Sie regelmäßig Arbeitsgänge an eine Abteilung in Ihrem eigenen Unternehmen, jedoch in einer anderen logistischen Firma, vergeben, empfiehlt es sich, eine Beziehung zwischen gemeinsamen Abteilungen zu definieren; auf diese Weise sind keine Bestellungen erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter Gemeinsame Abteilungen.