Zusätzliche Einstellungen im Modul Zahlungswesen

Die zusätzlichen Einstellungen, die in Zahlungswesen festgelegt werden müssen, umfassen die folgenden Punkte:

  • Daten nach Bank/Zahlungsverfahren
    Definieren Sie Voreinstellungen für die ausgewählte Bank und das Zahlungsverfahren im Programm Daten nach Bank/Zahlungsverfahren (tfcmg0145s000). Für ein Zahlungs- oder Eingangsverfahren können Sie Voreinstellungen wie z. B. Buchungsschlüssel Zahlungen/ZE unterwegs, Sachkonto unterwegsbef. ZA/ZE und Pfad für Zahlungsdateien festlegen.
  • Voreinstellungen automatische Verarbeitung
    Im Programm Voreinstellungen automatische Verarbeitung nach Bank/Z.Verfahren (tfcmg1191m000) definieren Sie die Voreinstellungen für Zahlungsausgänge für eine ausgewählte Bank und ein Zahlungsverfahren. Während eines ununterbrochenen Zahlungslaufs stoppt die Zahlungsverarbeitung nicht, um Anwenderdaten abzufragen, sondern verwendet die Vorgabewerte, die Sie in dem Programm verwalten. Diese Werte werden auch beim Verarbeiten von Zahlungs-/Lastschriftverfahren verwendet. Siehe: Zahlungsvorgang ohne Anwenderinteraktion und Zahlungsverarbeitung.
  • Buchungsdaten nach USt-Code für Abzüge
    Im Programm Buchungsdaten nach USt-Code für Abzüge (tfcmg0150m000) legen Sie die Sachkonten fest, auf die USt-Korrekturen gebucht werden sollen. Für jeden Steuercode pro Land können Sie die Sachkonten für die USt-Korrekturen festlegen.
  • Zahlungsart
    Im Programm Zahlungsart (tfcmg0504m000) können Sie die Codes festlegen, die in skandinavischen Bankdateien und Berichten verwendet werden. Siehe: Zahlungsgrund.
  • Buchungsfolgenummern-Code
    Im Programm Buchungsfolgenummern-Code (tfcmg0513m000) legen Sie die Folgenummern-Codes fest und überprüfen Sie die letzten verwendeten Buchungsfolgenummern und Kontrollfolgenummern. Die Folgenummern-Codes können Sie im Programm Bankfilialen (tfcmg0511m000) für eine ausgewählte Bank verwenden.

    Der Einsatz von Buchungsfolgenummern ist aus zwei Gründen wichtig:

    • Sie verhindern unautorisierte Datenänderungen.
    • Sie verhindern die doppelte Übertragung von Zahlungsaufträgen.