Genehmigung, endgültige Genehmigung und Abgleich

Abgleich, d. h. Genehmigung, endgültige Genehmigung und Archivierung, müssen für Abgleichgruppen, die im Programm Abgleichgruppen (tcfin0120m000) für den Abgleich markiert wurden, regelmäßig erfolgen. Nach genehmigtem Abgleich empfiehlt sich die Archivierung der abgeglichenen Daten.

Hinweis

Durch eine endgültige Genehmigung der Abgleichdaten wird die Archivierung der verknüpften Logistikobjekte (Aufträge) in den Logistikpaketen möglich.

Systemleistung
  • Auswirkungen auf CPU: Ja
  • Auswirkungen auf Datenbankwachstum: Ja