Genehmigung, endgültige Genehmigung und AbgleichAbgleich, d. h. Genehmigung, endgültige Genehmigung und Archivierung, müssen für Abgleichgruppen, die im Programm Abgleichgruppen (tcfin0120m000) für den Abgleich markiert wurden, regelmäßig erfolgen. Nach genehmigtem Abgleich empfiehlt sich die Archivierung der abgeglichenen Daten. Hinweis Durch eine endgültige Genehmigung der Abgleichdaten wird die Archivierung der verknüpften Logistikobjekte (Aufträge) in den Logistikpaketen möglich. Systemleistung
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