Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen

Weltweit gibt es eine Reihe von Vorschriften, um die Verwendung von gefährlichen chemischen Substanzen in elektronischen Geräten zum Schutz vor Umweltverschmutzung einzuschränken. Beispiele sind die europäische Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardous Materials - Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe) und die japanische Vorschrift JPSSI.

Firmen, in erster Linie Hersteller von elektronischen Geräten, sind gesetzlich dazu verpflichtet:

  • Regeln zur Befolgung dieser Richtlinien aufzustellen und zu kontrollieren
  • Zu prüfen, ob EK-, Konstruktions-, Fertigungs und Service-Artikel diesen Richtlinien entsprechen
  • Zu prüfen, ob ihre Arbeitsabläufe diesen Richtlinien entsprechen

Sie können eine externe Anwendung mit Infor LN FP2 verknüpfen, die Sie bei der Beschränkung von Gefahrgut unterstützt. Folgende Felder in Infor LN FP2 zeigen an, ob ein bestimmtes Material oder mehrere Materialien den Richtlinien der mit LN verknüpften externen Anwendung entsprechen: