Verbrauchssteuer

Neu in Infor LN SP1

In Japan wird die Umsatzsteuer als "Verbrauchssteuer" bezeichnet. Für die Verbrauchssteuer werden die Steuerbeträge abgerundet. Außerdem muss der Steuerbetrag auf Reklamationsaufträgen für VK-Aufträge unbedingt dem Steuerbetrag in der Ausgangsrechnungsposition entsprechen.

Die Verbrauchssteuer steht in enger Beziehung zu den Regeln und Vorschriften für die Genehmigung des Kunden, die im Paket Auftragsverwaltung implementiert wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Hinweis

In früheren Versionen von LN waren die Anforderungen für Verbrauchssteuer als Lokalisierung für Japan verfügbar.