Gehaltsobergrenze

Wenn Sie Benutzer von Zuschussabrechnung sind und das Zuschussprojekt einer Gehaltsobergrenze unterliegt, müssen Sie einen Plan für die Gehaltsobergrenze einrichten. Nur Buchungsprojekte sind mit einem Plan für die Gehaltsobergrenze verknüpft. Pläne für die Gehaltsobergrenze werden für Gehaltsobligos und Arbeitsverteilungen verwendet. Pläne für die Gehaltsobergrenze werden verwendet, um das maximale Gehalt pro Jahr zu definieren, für das ein Obligo erstellt und das an ein Buchungsprojekt verteilt werden kann, welches durch einen Zuschuss finanziert wird. Wenn Gehaltsobligo oder Arbeitsverteilung ausgeführt wird, wird eine Berechnung durchgeführt, um den Gehaltsbetrag zu ermitteln, der an das Projekt verteilt werden kann. Der Gehaltsbetrag basiert auf:

  • Dem Gehaltsobligobetrag für den Mitarbeiter
  • Dem Betrag des Vollzeitäquivalents (VZÄ) für den Mitarbeiter
  • Der Gehaltsobergrenze
  • Den Entgeltperioden für den Mitarbeiter
  • Dem Prozentsatz des Gehalts, der dem Projekt für den Mitarbeiter zugewiesen ist

Wenn eine Gehaltsobergrenze für ein Projekt vorhanden ist, wird die gleiche Berechnung für das Gehaltsobligo und die Arbeitsverteilung verwendet. Das Gehaltsobligo verfügt nicht über ein Überschusskonto, auf das gebucht werden kann, sodass der Überschussbetrag im Stammkonto verbleibt. Alle Gemeinkosten aus Personalnebenkosten werden mit dem Gehaltsbetrag berechnet, für den ein Obligo erstellt werden kann.

Für die Arbeitsverteilung wird jeder Betrag, der über dem berechneten Betrag für den Mitarbeiter für eine Periode liegt, gebucht. Der Betrag wird im Buchungsprojekt in die Finanzstruktureinrichtung für Überschussbeträge bezüglich der Gehaltsobergrenze gebucht. Wenn keine Finanzstruktur definiert ist, bleibt der Überschussbetrag des Gehalts auf dem Gehalts- und Lohn-Stammkonto des Mitarbeiters gebucht. Wenn die Gehaltsobergrenze während der Arbeitsverteilung erreicht wird, werden die Beträge auf der verarbeiteten Arbeitsverteilung für den Mitarbeiter erfasst. Die Warnstufe Rot wird neben dem Betrag für das Buchungsprojekt angezeigt. Es sind auch Spalten zum Erfassen der Beträge für verteilten Überschuss und nicht verteilten Überschuss vorhanden.

Ein Vollzeit-Mitarbeiter (VZÄ = 1) erhält beispielsweise zweimal monatlich Gehalt und wird zu 10 % aus einer Bundeszuwendung finanziert. Er liegt über der Gehaltsobergrenze von 187.000 EUR. Die Berechnung lautet:

(187.000 x 1 / 24) = 7.791,67 x 10 % = 779,17 EUR

779,17 EUR ist der Betrag, der für die Entgeltperiode auf den Zuschuss angerechnet werden kann.

Wenn derselbe Mitarbeiter Teilzeit arbeitet (VZÄ = 0,5), lautet die Berechnung:

(187.000 x 0,5 / 24) = 3.895,83 x 10 % = 389,58 EUR

Ein weiteres Szenario wäre ein Mitarbeiter, der für mehrere Abteilungen arbeitet und über mehrere Lohnverteilungen verfügt. Die Gehaltsobergrenze muss proportional auf jede der Abteilungen verteilt werden.

Beispiel: Der Vollzeit-Mitarbeiter erhält alle zwei Wochen seinen Lohn und arbeitete zu 60 % an einem Projekt für drei verschiedene Abteilungen. Der Betrag für die Periode betrug 12.000 EUR. Die Abteilungsaufteilung betrug 30 %, 40 % und 30 % und liegt über der Gehaltsobergrenze von 189.600 EUR. Die Berechnung lautet:

(189.600 x 1. 26) = 7.292,31 x 60 % = 4.375,39 EUR

Das auf den Zuschuss angerechnete Gehalt wird wie folgt aufgeteilt:

Abteilung 1 30 % = 1.312,62

Abteilung 2 40 % = 1.750,15

Abteilung 3 30 % = 1.312,62

Bei der Ausführung des Obligos ist die Berechnung ähnlich. Der Gehaltsobligobetrag wird zuerst mit dem Betrag der Gehaltsobergrenze verglichen, um zu entscheiden, welcher Betrag für die Berechnung verwendet werden soll.

Beispiel: Ein Vollzeitmitarbeiter (monatlich) (VZÄ=1) verfügt über ein Obligogehalt von 190.000 EUR. Die geplante Arbeit beträgt 10 % für ein Projekt und die Gehaltsobergrenze beträgt 187.000 EUR. Gehaltsobligo oder Gehaltsobergrenze x VZÄ wird für die Berechnung verwendet, wobei der kleinere der beiden Beträge herangezogen wird.

(187.000 x 1 / 12) = 15.583,33 EUR

(190.000 / 12) =15.833,33 EUR

Der kleinere der beiden Beträge wird verwendet: 15.583,33 EUR x 10 % = 1.558,33 EUR

Ein Teilzeitmitarbeiter (monatlich) (VZÄ=0,5) verfügt über ein Obligogehalt von 100.000 EUR. Die geplante Arbeit beträgt 10 % für ein Projekt und die Gehaltsobergrenze beträgt 187.000 EUR. Die Berechnung lautet:

(187.000 x 0,5 / 12) = 7.791,67 EUR

(100.000 / 12) = 8.333,33 EUR

Der kleinere als der beiden Beträge wird verwendet: 7.791,67 EUR x 10 % = 779,17 EUR