Obligoverarbeitung am Jahresende

Bestellungen, für die vor Ende des Geschäftsjahres zwar ein Obligo erstellt wurde, aber noch kein Eingang erfolgt ist, werden in das nächste Jahr übertragen. Sie können Datensätze aus Bestellungsobligos auf den Anfangssaldo des nächsten Jahres übertragen. Alle anderen Mittelbindungs-/Obligodatensätze des Subsystems müssen den Status Historie aufweisen, bevor die Übertragung zum Jahresende verarbeitet werden kann. Mit dem Obligobericht können Sie den Status aller Mittelbindungen und Obligos für alle Subsysteme anzeigen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Mittelbindungsbericht".

Lokale Vorschriften oder bundesstaatliche Gesetze können verhindern, dass das Obligo einer Entität in das nächste Jahr übertragen wird, wenn am Jahresende ein offenes Obligo vorhanden ist. Möglicherweise können Obligos durch andere Entitäten in das neue Jahr übertragen werden. Wenn Budgetkontrollen aktiviert sind und die Obligoabrechnung am Ende des Geschäftsjahrs verwendet wird, haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten:

  • Stornieren Sie alle offenen Bestellungen und manuellen Obligos. Schließen Sie das Jahr ab.
  • Stornieren Sie alle offenen Bestellungen und manuellen Obligos, die nicht für die Übertragung erforderlich sind. Datensätze, die offen bleiben, müssen in das nächste Jahr übertragen werden, bevor das aktuelle Jahr abgeschlossen werden kann. Verwenden Sie die Aktion "Jahresendobligo verarbeiten".