Obligos nach Übertragung

Wenn Bestellungsobligos in das nächste Jahr übertragen werden, treten folgende Aktualisierungen auf:

  • Die Entitätsjahresperiode der Lösung "Global Ledger" für die Mittelbindung wird auf die Anfangsperiode des nächsten Jahres aktualisiert. Beispiel: Übertragung auf das Geschäftsjahr 2017, in dem der Monat Oktober die erste Periode darstellt. Die Entitätsjahresperiode der Lösung "Global Ledger" für die Mittelbindung wird mit "2016305" aktualisiert.
  • Die entsprechenden Finanzsummendatensätze mit der alten Entitätsjahresperiode werden reduziert, da die Obligos übertragen werden. Diese Summen werden ausgeglichen, und für diese Datensätze treten keine weiteren Aktualisierungen auf.
  • Es werden neue Finanzsummendatensätze mit der Anfangsperiode des nächsten Jahres erstellt. Diese Finanzsummendatensätze werden aktualisiert, wenn Bestellungsobligos ausgeziffert, storniert oder gelöscht werden. Wenn die übertragenen Bestellungsobligos über dem ursprünglichen Obligobetrag liegen, sollte die Differenz auf die aktuelle Periode angerechnet werden.
  • Die Budgetvorlagenverpflichtung wird in die Anfangsperiode des nächsten Jahres verschoben.