Neubewertung aufgrund von Änderungen

Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit findet statt, wenn das Gültigkeitsdatum der Vertragsänderung nicht als separater Vertrag behandelt wird. Eine oder mehrere der folgenden Änderungen müssen ebenfalls vorliegen:

  • Durch die Änderung kann sich die Leasinglaufzeit verlängern oder verkürzen, es sei denn, bei der Änderung handelt es sich um die Wahrnehmung einer Option im Rahmen des Leasingverhältnisses.
  • Die Änderung bezieht sich auf die Ausübung einer Kaufoption.
  • Durch die Leasingänderung wird ein vorhandenes Leasingverhältnis vollständig oder teilweise beendigt. So kann die Änderung beispielsweise die Anlagen verringern, die Bestandteil des Leasingverhältnisses sind.

Die verbleibende Leasingverpflichtung und die Leasingverbindlichkeit werden mit einem Abzinsungssatz zum Gültigkeitsdatum der Änderung neu bewertet. Sofern der Buchwert der Anlage auf unter null sinkt, wird die Differenz in der GuV erfasst.