Vorschussberichtigungen

Ein Vorschuss kann reduziert werden, nachdem er fakturiert wurde und wenn er sich im Status "Entwurf" befindet. Wenn der vollständige Vorschussbetrag nicht mit Rechnungen verrechnet wird, können Sie eine Berichtigung für den ursprünglichen Vorschuss erstellen. Hier finden Sie einige Punkte, die für die Berichtigung berücksichtigt werden:

  • Ein Vorschuss wird um den nicht verrechneten Betrag reduziert.
  • Der Berichtigungsbetrag darf nicht größer sein als der offene Saldo.
  • Ein vorhandener Vorschuss muss vorhanden sein.
  • Wenn die Vorschussberichtigung fakturiert wird, wird eine Rechnung der Art "Gutschrift" erstellt.
  • Eine Vorschussberichtigung kann nicht mit Aufwandsrechnungen verrechnet werden.
  • Die Vorschussberichtigung kann nicht gelöscht werden, wenn sich die ursprüngliche Rechnung im Status Verarbeitet befindet.