Händlerbasierte Preisverwaltung

Die händlerbasierte Preisverwaltung wird verwendet, um ein Preisverwaltungskennzeichen auf Artikel anzuwenden, die im Rahmen eines Händlervertrags erworben werden. Diese Artikel können entweder direkt von einem Händler, und zwar unabhängig von einem Hersteller, oder zu einem verhandelten Herstellerpreis erworben werden.

  • Für Artikel, die direkt von einem Händler erworben werden: Die Artikelkosten werden von Ihrer Firma und dem Händler ausgehandelt.
  • Für Artikel, die unter Verwendung eines Herstellerpreises erworben werden: Sie können den verhandelten Preis und den Aufschlag oder Rabatt anzeigen, der vom Händler angewendet wird.

Ein Beispiel: Die Grundkosten eines Artikels in einem Herstellervertrag betragen 20,00 Euro und der Hersteller gewährt einen Rabatt von 10 %. Nachdem der Rabatt in Höhe von 2,00 Euro angewandt wurde [20 x 0,10 = 2], betragen die Nettokosten für den Herstellerartikel 18,00 Euro. Im nächsten Schritt berücksichtigt der Händler die Nettokosten des Herstellers, bevor er einen Aufschlag von 5 % anwendet. Nach dem Anwenden des Aufschlags [18,00 x 0,05 = 0,90] betragen die neuen Nettokosten des Händlers 18,90 Euro.