Artikel und Bedingungen

Sie können Artikel und Bedingungen zuweisen, um Vertragsbestimmungen gemäß der Waren oder Dienstleistungen zu organisieren, die sie repräsentieren.

Wenn Sie Artikel zu einem Vertrag zuweisen, können Sie alle den einzelnen Artikeln zugeordneten Bedingungen oder eine Kombination der Bedingungen einschließen. Sie können anschließend die Artikel und Bedingungen so organisieren, dass bestimmte Bestimmungen, Vereinbarungen oder Klauseln so angezeigt werde, dass sie Ihre Firma im Vertrag optimal repräsentieren.

Sie können mehrere Artikel und zugeordnete Bedingungen an einen Vertrag anhängen. Es ist jedoch nicht möglich, denselben Artikel bzw. dieselbe Bedingung mehrmals an einen Vertrag anzuhängen.

Anweisungen zum Erstellen von Artikeln und Bedingungen finden Sie im Dokument Beschaffungsmanagement – Einrichtungs- und Administrationshandbuch.