Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen sind die konkreten Bestimmungen, Vereinbarungen oder Klauseln, die einem Vertrag zugewiesen sind. Der Vertragsunterzeichner muss diese einhalten.

Für seine geschäftliche Zusammenarbeit mit der Einkaufsorganisation muss der Anbieter den Geschäftsbedingungen zustimmen.

Die folgenden Fälle sind Beispiele für Geschäftsbedingungen:

  • Für Bestand gilt das Konsignationsprinzip. Einkäufer zahlen keine Wiederauffüllgebühren oder sonstigen Bearbeitungsgebühren.
  • Der Verkäufer muss den Einkäufer mindestens 30 Tage im Voraus über etwaige Preisänderungen in Kenntnis setzen.
  • Bei steuerbefreiten Einkäufen muss der Einkäufer dem Verkäufer eine Zertifizierung oder einen anderen Nachweis über den Steuerbefreiungsstatus vorlegen.

Beim Hinzufügen von Geschäftsbedingungen werden diese den von Ihnen ausgewählten Artikeln zugewiesen. Bei der Einrichtung können Sie auswählen, dass Änderungen an Geschäftsbedingungen zulässig sind, die an ein Beschaffungsereignis angehängt sind. Änderungen an Bedingungen können nur vorgenommen werden, wenn Sie bei der Einrichtung das Feld Änderung zulassen auswählen.