Tausch gleichartiger Vermögenswerte

Ein Tausch gleichartiger Vermögenswerte ist ein Abgang, der gegen eine ähnliche Anlage eingetauscht wird.
Hinweis

Weitere Informationen zu GAAP-Anforderungen finden Sie in den FASB-Standards APB29 Accounting for Nonmonetary Transactions und EITF86-29 Nonmonetary Transactions: Magnitude of Boot and the Exceptions to the Use of Fair Value.

Unter bestimmten Umständen müssen Sie einen Teil des Gewinns bei einem Abgang, der gegen eine ähnliche Anlage ausgetauscht wird, abgrenzen. Wenn der Austausch zu einem Gewinn von weniger als 25 Prozent führt, müssen Sie den Gewinn proportional erfassen und den Abgang der ursprünglichen Anlage sowie den Zugang der neuen Anlage koordinieren. Wenn der Austausch zu einem Verlust führt oder wenn der Gewinn aus dem Austausch mehr als 25 Prozent beträgt, befolgen Sie das Standardabgangsverfahren für den Anlagenabgang und das Standardzugangsverfahren für die neue Anlage. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater, bevor Sie sich für eine Verarbeitungsmethode für den Tausch gleichartiger Vermögenswerte entscheiden.

Vor dem Abgang einer ausgetauschten Anlage müssen Sie folgende Daten zusammentragen:

  • Den Gesamtgewinn oder -verlust, der durch den Austausch angefallen ist
  • Die Zahlen, die für den Abgang der alten Anlage und den Zugang der neuen Anlage verwendet werden sollen

Für den Abgang der alten Anlage müssen Sie die Anlagenbasis, den Erlösbetrag, den kumulierten Abschreibungsbetrag und den Gewinn- bzw. Verlustbetrag kennen. Der Abgangsprozess berechnet diese Beträge, aber um die proportionale Gewinnerfassung zu verwenden, müssen Sie den Verlustbetrag in das Feld Verlustabgrenzung verschieben, nachdem Sie zur Eingabe von Gewinnen bzw. Verlusten aufgefordert wurden. Außerdem müssen Sie die erstellten Journaleinträge prüfen, bevor Sie den Abgang freigeben. Für den neuen Anlagenzugang müssen Sie den erfassten Gewinn, den nicht erfassten Gewinn und die neue Anlagenbasis berechnen, die beim Anlagenzugang für die proportionale Gewinnerfassung verwendet werden sollen. Bei der neuen Anlagenbasis handelt es sich nicht um den erklärten Wert der neuen Anlage.