Erneutes Auflösen von Arbeitsaufträgen
Nachdem Sie einen Arbeitsauftrag aufgelöst haben, können Sie ihn erneut auflösen und folgende Aktionen durchführen:
- An den Endproduktmengen wurden Änderungen vorgenommen, und Sie möchten die Komponenten in Verhältnis zur neuen Endproduktmenge auflösen.
- An den Endprodukten wurden mithilfe von "Bestandsmanagement" Änderungen vorgenommen, wie an der Komponentenmenge oder den Gemeinkosten.
- Stornieren Sie Änderungen an den Komponenten, Gemeinkosten und Nebenprodukten in einem aufgelösten Arbeitsauftrag.
- Die Änderungen betreffen die Bestandskosten für die Produktion der Endprodukte, und die Gemeinkostenart ist ein Prozentsatz von Bestandskosten. Durch das erneute Auflösen des Arbeitsauftrags werden die geplanten Gemeinkosten neu berechnet.