Erneutes Auflösen von Arbeitsaufträgen

Nachdem Sie einen Arbeitsauftrag aufgelöst haben, können Sie ihn erneut auflösen und folgende Aktionen durchführen:

  • An den Endproduktmengen wurden Änderungen vorgenommen, und Sie möchten die Komponenten in Verhältnis zur neuen Endproduktmenge auflösen.
  • An den Endprodukten wurden mithilfe von "Bestandsmanagement" Änderungen vorgenommen, wie an der Komponentenmenge oder den Gemeinkosten.
  • Stornieren Sie Änderungen an den Komponenten, Gemeinkosten und Nebenprodukten in einem aufgelösten Arbeitsauftrag.
  • Die Änderungen betreffen die Bestandskosten für die Produktion der Endprodukte, und die Gemeinkostenart ist ein Prozentsatz von Bestandskosten. Durch das erneute Auflösen des Arbeitsauftrags werden die geplanten Gemeinkosten neu berechnet.