Zulässige Bedarfsanforderungsänderungen
An einer Bedarfsanforderung können nur vor der Freigabe Änderungen vorgenommen werden. Es ist jedoch möglich, Änderungen mithilfe von nachgelagerten Prozessen in "Einkauf" und "Lager" vorzunehmen.
Nach dem Erstellen der Bestellungen wird die Verarbeitung durch "Einkauf" gesteuert. Änderungen an einer Bedarfsanforderung werden dort vorgenommen. Nach dem Drucken der Entnahmelisten wird die Verarbeitung durch "Lager" verwaltet und Änderungen an einer Bedarfsanforderung werden dort vorgenommen.