Steuern nicht ausgeglichen

Eine Rechnung aus "Einkauf" gilt als "Steuern nicht ausgeglichen", wenn der im Rechnungskopf angegebene Steuerbetrag nicht der Summe der Steuerbeträge in jeder Rechnungsdetailposition für Waren und Zusatzkosten entspricht. Die Bedingung "Steuern nicht ausgeglichen" bezieht sich nur auf folgende Rechnungen aus "Einkauf":

  • Auszifferungsrechnungen
  • Nur-Zusatzkosten-Rechnungen (je nachdem, ob die Kostenkomponente für die Auszifferungsverarbeitungsart auf "Ja" gesetzt ist)

Die Einrichtung für diese Bedingung erfolgt in der Lösung "Steuern". Richten Sie den Steuertoleranzbetrag mithilfe der Steuercodeverwaltung ein. Dieser Betrag wird verwendet, um Steuerunterschiede auf einer Bestellungsrechnung zu vergleichen. Wenn der Unterschied zwischen der Steuer im Rechnungskopf und der Summe der Detailpositionen größer ist als der Steuertoleranzbetrag, können Sie die Rechnung weder freigeben noch ausziffern. Die Felder Steuercode und Steuerrundungskonto in Firma werden verwendet, um eine Steuerverteilung für den Betrag der nicht ausgeglichenen Steuer zu erstellen. Die Steuerberichtigung kann zum Überschreiben der Steuer verwendet werden.

Die Bedingung "Steuern nicht ausgeglichen" kann auftreten, wenn der im Auszifferungsprozess berechnete Steuerbetrag einen Rundungsfehler aufweist. Der Betrag kann sich von der auf dem Rechnungskopf angegebenen Steuer unterscheiden. Wenn der Steuerunterschied vor dem Ausziffern der Rechnung festgestellt wird, kann der Steuerbetrag vor der Auszifferung manuell geändert werden, und die Rechnung wird nicht gelöscht und als neue Rechnung erstellt.

Sie erhalten eine Fehlermeldung, wenn Sie versuchen, eine Bestellungsrechnung mit der Bedingung "Steuern nicht ausgeglichen" für Waren oder Zusatzkosten freizugeben oder auszuziffern. Wenn der Steuerunterschied innerhalb eines Toleranzbereichs bleibt, wird keine Meldung angezeigt. Der Unterschied wird in das Steuertoleranzkonto gebucht, das mithilfe von Firma definiert wurde.