Leasingänderung

Bei bestimmten Vertragsänderungen ist die Einrichtung eines neuen Vertrags erforderlich, der vom ursprünglichen Vertrag getrennt ist. Wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind, muss ein neuer Vertrag eingerichtet werden:

  • Durch die Änderung wird ein Nutzungsrecht für eine Anlage gewährt, das nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags ist.
  • Die Leasingzahlungen erhöhen sich proportional zum Einzelpreis für das zusätzliche Nutzungsrecht.

Aus einer Erläuterung des FASB (Financial Accounting Standards Board):

Der Preis für das Leasing einer Etage in einem Bürogebäude kann sich von dem Preis für eine ähnliche Etage in einem anderen Bürogebäude unterscheiden. Einem Leasinggeber müssen für einen neuen Leasingnehmer nicht zwangsweise Kosten entstehen. Der Einzelpreisvergleich muss stärker berücksichtigt werden als der allgemeine Marktpreis für das Nutzungsrecht.

Wenn Leasingänderungen kein neues, getrenntes Leasingverhältnis erforderlich machen, muss das Leasingverhältnis neu bewertet werden. Anhand des beizulegenden Zeitwerts und der Restlaufzeit zum Gültigkeitsdatum wird bestimmt, ob es sich bei der Leasingart um ein Finanzierungsleasing oder um ein operatives Leasing handelt. Nach dem erneuten Ausführen des Leasingtests erfolgt die Periodenverarbeitung gemäß den Standardschritten. Die Klassifizierung wird basierend auf der aktuellen Leasingdefinition vorgenommen.