Abgangseigenschaften
Für den Anlagenabgang müssen Sie eine Abgangsart oder -methode angeben. Sie können Abgangseigenschaften angeben, die auf bestimmte Abgangsmethoden verweisen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Abgänge für bestimmte Berichtsanforderungen zu kennzeichnen.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Abgangsart wie Aufgegeben nicht konkret genug ist und Sie Abgangseigenschaften angeben möchten, die die Abgangsart näher beschreiben. Ein weiteres gängiges Beispiel ist die Verwendung von Abgangseigenschaften zur Kennzeichnung von Abgängen für die steuerliche Berichterstattung. Laut US-amerikanischem Bundessteuergesetz ist für Abgänge bestimmter Eigentumsarten eine Berichterstattung erforderlich.
Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um zu ermitteln, ob für Sie in Bezug auf Abgangseigenschaften Anforderungen der US-amerikanischen Steuerbehörden gelten. Der Eigentumsbericht enthält Abgangseigenschaftsdaten. Sie können auch die Abgangsoptionen des Berichts verwenden, um die Berichtsausgabe auf Anlagen mit einer bestimmten Abgangseigenschaft zu beschränken.