Abschreibung für Firmenübertragungen
Nach dem Übertragen einer Anlage von einer Firma an eine andere werden die Abschreibungswerte in den folgenden Prozessen verteilt:
- Die Von-Firma behält die Abschreibung Jahr bis heute und Laufzeit bis heute für die Anlage bis zum Aufwand der vorherigen Periode.
- Die Zu-Firma erhält die Abschreibung der aktuellen Periode und den Abschreibungsaufwand für alle künftigen Perioden.
- Die Anlagenkosten und die kumulierte Abschreibung werden an die Zu-Firma übertragen.