Online-Steuerrechnung (Ungarn)
Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den Schnittstellenanforderungen zwischen HMS und der Online-Rechnungsstellung in Ungarn.
Für alle Steuerrechnungen, die durch die Anwendung generiert wurden, werden die Details der Rechnung in einem XML-Format generiert und an die ungarische Steuerbehörde gesendet.
Der Bildschirm "Steuerrechnung" wird mit den folgenden Feldern/Optionen aktualisiert:
- Online-Meldung: Validierungsmeldung für das Antwortformular für die Steuerrechnung.
- Online-Status: Rechnungsstatus ab Antwortformular.
- Aktionen: Die Optionen "Online-Status prüfen" und "Online-Rechnungen erneut senden" werden hinzugefügt.
Der Benutzer kann auf Basis der Parameterkonfiguration neue Aktionen durchführen.
- Online-Status prüfen: Mit dieser Option können Sie den in der Schnittstelle enthaltenen Rechnungsstatus validieren. Die Anwendung trägt im Feld Online-Status die Antwort ein.
- Online-Rechnung erneut senden: Mit dieser Option können Sie die XML-Datei bei einem Fehler auf der Schnittstelle erneut generieren und erneut senden.
Es gelten die folgenden Voraussetzungen für die Online-Rechnungsstellung in Ungarn:
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Privatperson auf dem Bildschirm Konto auf der Registerkarte Steuerfakturierung.
- Geben Sie die folgenden Property-Parameter auf dem Bildschirm Property - Konfiguration auf der Registerkarte Property an:
Parameter Typ Beschreibung HUONINV Kennzeichen Wählen Sie diesen Parameter aus, um die Online-Rechnungsstellung auf der Schnittstelle für Ungarn zu aktivieren. HUONINVEKEY Text Geben Sie den für Ungarn gültigen XML-Wechselkursschlüssel für die Online-Rechnungsstellung an. HUONINVSKEY Text Geben Sie den für Ungarn gültigen XML-Signaturschlüssel für die Online-Rechnungsstellung an. - Legen Sie den Databridge-Partner fest. Weitere Informationen finden Sie unter Databridge-Partner für Online-Rechnungsstellung in Ungarn hinzufügen.
- Definieren Sie die Zuordnung. Weitere Informationen finden Sie unter Verweiszuordnung festlegen.
Hinweis:
- Die Vorauszahlung darf nicht höher sein als der erforderliche Zahlungsbetrag.
- Die Vorauszahlungsrechnung des Gastes muss korrigiert werden, wenn der geleistete Betrag geringer als der Vorauszahlungsbetrag und der Saldo auf dem Kontoblatt daher negativ ist. Der verbleibende Vorauszahlungsbetrag muss rückerstattet werden.
- Per Gesetz kann die endgültige Steuerrechnung nicht mit einem negativen Saldo geschlossen werden.