Bericht zur Mehrwertsteuer (MwSt.) einschließlich der 75/25-Regel
In Frankreich gilt es als Branchenstandard, dass innerhalb eines Property-Verwaltungssystems ein Mehrwertsteuerbericht erstellt wird, in dem die 75/25-Regel berücksichtigt wird. Der Mehrwertsteuerbericht muss eine konsolidierte Ansicht enthalten, wie die Bruttoerlöse innerhalb des Systems generiert werden. Außerdem muss eine entsprechende Aufschlüsselung enthalten sein, aus der die Nettoerlöse, der Mehrwertsteuerbetrag und die Service-Gebühren hervorgehen. Der Mehrwertsteuerbericht muss die Statistik für einen Tag, für einen Monat bis dato und für ein Jahr bis dato ausweisen.
In Szenarien für Frankreich, in denen die 75/25-Regel Anwendung findet, muss der Mehrwertsteuerbericht die Werte der Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der 75/25-Regel und den Mehrwertsteuerwert ohne Berücksichtigung dieser Regel enthalten. Beispiel: Die Mehrwertsteuersätze unter Berücksichtigung der 75/25-Regel von 5,5 % und 19,6 % werden als separate Mehrwertsteuerposition von der MwSt. von 5,5 % (Pension 75/25) und der MwSt. von 19,6 % (Pension 75/25) angezeigt. Auf diese Weise kann die 75/25-MwSt.-Regel von der regulären Mehrwertsteuer abgegrenzt werden. In Propertys in Frankreich, die die 75/25-Regel nicht anwenden, müssen die zusätzlichen Mehrwertsteuerpositionen (Pension 75/25) nicht auf dem Bericht gedruckt werden.