Prüfsummenberechnung für den Bericht Cashflow-Konzernanpassungen

Die Prüfsummenberechnung ist eine Berichtsberechnung in der Konzernwährung. Die Berechnung gibt an, ob die Einstellung Nettozunahme/-abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente in der Cashflow-Rechnung vollständig durch die Bilanzkonten erklärt wird. Die Bilanzkonten sind so definiert, dass sie die Zahlungsmittel in den Konzernwährungen ausweisen.

Diese Formel zeigt, wie die Prüfsummenberechnung funktioniert:

[Zahlungsmittel aus der Bilanz YTD der aktuellen Periode in der Konzernwährung] - [Zahlungsmittel aus der Bilanz YTD der letzten Periode des Vorjahres in der Konzernwährung] - [Nettozunahme/-abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente]

Ergibt die Prüfsumme 0, dann ist die Cashflow-Rechnung vollständig erklärt. Ist das Ergebnis der Prüfsumme ungleich 0, dann wird der Cashflow durch die Konzern-Bilanzkonten erklärt.

Hinweis

Um korrekte Ergebnisse zu erhalten, stellen Sie sicher, dass Sie die Funktion Übertrag für Konzernbuchungsjournale für die vorherigen Jahre ausführen, bevor Sie den Konzern-Cashflow-Prozess starten. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Gesellschaftsdaten korrekt eingerichtet sind. Wenn ein Konzern beispielsweise aus 3 Gesellschaften besteht (Gesellschaft A, Gesellschaft B und Gesellschaft C) und die aktuelle Periode Januar 2025 ist, dann muss der Prozess in der folgenden Reihenfolge ausgeführt werden:

  1. Voraussetzung: Die Gesellschaft-Cashflow-Prozesse für Dezember 2024 wurden bereits für Gesellschaft A, Gesellschaft B und Gesellschaft C ausgeführt.
  2. Die Funktionen Saldenvortrag Spiegel und Übertrag für Gesellschaftsbuchungsjournale werden von Dezember 2024 als Quelle bis zum Ziel Januar 2025 ausgeführt.
  3. Gesellschaftsdaten werden in die aktuelle Periode importiert.
  4. Gesellschaft-Cashflow-Prozesse werden für Januar 2025 für Gesellschaft A, Gesellschaft B und Gesellschaft C ausgeführt.
  5. Der Konzern-Cashflow-Prozess wird für den Konzern bis Dezember 2024 ausgeführt.
  6. Die Funktion Übertrag für Konzernbuchungsjournale wird von Dezember 2024 als Quelle bis zum Ziel Januar 2025 ausgeführt.
  7. Der Konzern-Cashflow-Prozess wird für Januar 2025 ausgeführt.

Der Konzern-Cashflow-Prozess muss auf der Grundlage der korrekten Gesellschafts-Cashflow-Daten, einschließlich Überträgen und Saldenvorträgen, ausgeführt werden. Andernfalls basieren die Konzerndaten auf einer falschen und es werden falsche Ergebnisse angezeigt.

Hinweis

Der Cashflow-Prozess wird für die Konsolidierung von Teilkonzernen nicht unterstützt.