Teilkonzerne aktivieren
Für die Teilkonzernkonsolidierung müssen Sie für jeden Teilkonzern eine Dummy-Gesellschaft einrichten. Die Dummy-Gesellschaften erhalten die Teilkonzernergebnisse.
Ihre Verwaltungsgruppenstrukturen können die gleichen Muttergesellschaften enthalten wie Ihre Rechtsgruppenstrukturen. Um eine korrekte Konsolidierung der Teilkonzerne zu gewährleisten, müssen Sie daher getrennte Dummy-Teilkonzerne für Rechtsformen und Verwaltungsstrukturen erstellen. Wir empfehlen, den Namen von Teilkonzern-Dummy-Gesellschaften ein Präfix voranzustellen, z. B. LG_ für Rechtsformen und MGT_ für Verwaltungsstrukturen. So können Sie Teilkonzern-Dummy-Gesellschaften auf den ersten Blick unterscheiden.
Die korrekte Einrichtung der Beteiligungsbeziehungen ist der Schlüssel zur Aktivierung von Teilkonzernen. Die Muttergesellschaften besitzen oder kontrollieren keine anderen Muttergesellschaften, wie im Falle der parallelen Konsolidierung, doch sie besitzen oder kontrollieren Dummy-Gesellschaften, die Teilkonzerne repräsentieren. Die Teilkonzernergebnisse werden an Dummy-Gesellschaften übertragen. Die Prozentsätze für die Beteiligung und die Beherrschung einer Dummy-Gesellschaft in Besitz bleiben gleich, so als ob die Dummy-Gesellschaft eine Muttergesellschaft in der parallelen Konsolidierung wäre.