Konsolidierungsversionen, Prüfungen, Ebenen und Anpassungsebenen

Hinweis

Wenn in der Datenverwaltung des Konsolidierungshauptmoduls bereits Datensätze für Versionen, Prüfungen, Konsolidierungsebenen und Gesellschaftsebenen vorhanden sin, werden diese automatisch in die Geschäftsobjekte der Konsolidierung migriert. Die Datensätze werden mit der ersten Veröffentlichung nach dem Hochladen der Anwendung mit Geschäftsobjekten synchronisiert.

Consolidation-Geschäftsobjekte werden nur angezeigt, wenn das Modul Financial Consolidation aktiviert ist. Diese Geschäftsobjekte der Konsolidierung sind der Kategorie Finanzen zugeordnet:

  • Konsolidierungsversionen
  • Konsolidierungsprüfungen
  • Konsolidierungsebenen
  • Anpassungsebenen

Geschäftsobjekte der Konsolidierung haben einen oder mehrere integrierte Datensätze für Geschäftsobjekte (BORs), die nicht gelöscht werden können und deren IDs nicht geändert werden können. Sie können nur die Namen der BORs, ihre Übersetzungen und die Eigenschaft Übertrag zulassen für die Konsolidierungsebenen und Anpassungsebenen des Buchungsjournaltyps ändern. Sie können den Typ für das Geschäftsobjekt Anpassungsebenen festlegen. Der Typ kann nur einmal beim Erstellen des Geschäftsobjekts festgelegt und später nicht mehr geändert werden.

Die Geschäftsobjekte Konsolidierungsversionen und Konsolidierungsprüfungen können eine Eltern-Kind-Beziehung haben. Die Geschäftsobjekte Konsolidierungsebenen und Anpassungsebenen sind nicht-hierarchische Listen.

Sie können benutzerdefinierte BORs manuell zu einem Modell hinzufügen.

Mit der Option Auf Standard zurücksetzen in der kontextbezogenen Symbolleiste können Sie die Standardwerte für Namen, Sprachübersetzung und die Eigenschaft Übertrag zulassen für die integrierten BORs zurücksetzen, wenn Sie diese Werte geändert haben. Die Option Auf Standard zurücksetzen ist für benutzerdefinierte BORs nicht verfügbar. Wenn Sie benutzerdefinierte BORs zusammen mit den integrierten BORs im Raster auswählen, wird die Option Auf Standard zurücksetzen nicht angezeigt.