Digitale Abschreibung

Manchmal möchten Organisationen über die Nutzungsdauer eines Vermögenswertes die so genannte degressive Abschreibung widerspiegeln, oder die höhere Abschreibung in den Anfangsjahren und später die niedrigere Abschreibung. Hierfür gibt es zwei Methoden: Die Methode der digitalen Abschreibung und die Methode der doppelt degressiven Abschreibung.

Die erste Formel lautet:

Jährlicher Abschreibungsaufwand = (Verbleibende Nutzungsdauer / ((Nutzungsdauer × (Nutzungsdauer + 1)) / 2)) × (Kosten der Aktiva - Restwert)

Die zweite Formel lautet:

Jährlicher Aufwand für die Abschreibung = (Restnutzungsdauer / Summe der Jahre) × (Kosten der Aktiva - Restwert)

Beispiel für Formel 1: Eine Werkstatt kauft eine Maschine für 50.000 Euro. Die Maschine hat eine erwartete Nutzungsdauer von drei Jahren, und der Betrieb geht davon aus, dass er die Maschine am Ende ihrer Nutzungsdauer für 5.000 Euro verkaufen kann.

Die Berechnung für das erste Abschreibungsjahr lautet:

= (3 verbleibende Jahre / ((3 Jahre x (3 Jahre + 1)) / 2)) – (50.000 EUR - 5.000 EUR)
= (3 verbleibende Jahre / ((3 Jahre x 4) / 2)) × 45.000 EUR
= (3 verbleibende Jahre / (12/2)) × 45.000 EUR
= 3/6 x 45.000
= 22.500 EUR

Die Berechnung für das zweite Abschreibungsjahr lautet:

= (2 verbleibende Jahre / ((3 Jahre × (3 Jahre + 1)) / 2)) × (50.000 EUR - 5.000 Euro)
= (2 verbleibende Jahre / ((3 Jahre x 4) / 2)) × 45.000 EUR
= (2 verbleibende Jahre / (12/2)) x 45.000 EUR
= 2/6 x 45.000
= 15.000 EUR

Die Berechnung für das dritte Abschreibungsjahr lautet:

= (1 verbleibendes Jahr / ((3 Jahre x (3 Jahre + 1)) / 2)) × (50.000 EUR - 5.000 EUR)
= (1 verbleibendes Jahr / (3 Jahre x 4) / 2)) x 45.000 Euro
= (1 verbleibendes Jahr / (12/2)) x 45.000 EUR
= 1/6 x 45.000
= 7.500 EUR

Bei Verwendung der gleichen Version mit Formel 2:

Die Berechnung für das erste Abschreibungsjahr lautet:

= (3 verbleibende Jahre / (3 + 2 + 1)) × (50.000 EUR - 5.000 EUR)
= (3 verbleibende Jahre / 6) x 45.000 EUR
= 22.500 EUR

Die Berechnung für das zweite Abschreibungsjahr lautet:

= (2 verbleibende Jahre / (3 + 2 + 1)) × (50.000 EUR - 5.000 EUR)
= (2 verbleibende Jahre / 6) × 45.000 EUR
= 15.000 EUR

Die Berechnung für das dritte Abschreibungsjahr lautet:

= (1 verbleibendes Jahr / (3 + 2 + 1)) × (50.000 EUR - 5.000 EUR)
= (1 verbleibendes Jahr / 6) × 45.000 EUR
= 7.500 EUR