Doppelte degressive Abschreibung

Bei der Methode der doppelt degressiven Abschreibung für die Abschreibungsberechnung handelt es sich um die zweite beschleunigte Abschreibungsmethode. Bei der Methode wird zudem in den Anfangsjahren der Nutzungsdauer einer Anlage ein im Vergleich zu den späteren Jahren höherer Abschreibungsbetrag berechnet. Zur Veranschaulichung dieser Methode betrachten wir die gleichen Geräte, die auch in den Beispielen zur Methode der digitalen Abschreibung und zur Methode der Produktionseinheiten verwendet werden. Ein bei der Berechnung der doppelt degressiven Abschreibung zu beachtender Hauptunterschied ist jedoch, dass der Restwert nicht von den Kosten abgezogen wird, um die Abschreibungsbasis zu erreichen. Stattdessen wird die Abschreibung des Vermögenswerts einfach beendet, wenn der Buchwert gleich dem geschätzten Restwert ist. Der Buchwert stellt die Kosten der Anlage abzüglich der erkannten kumulierten Abschreibung dar. Die Formel lautet:

Jährliche Abschreibung = (2 × (1/Nutzungsdauer)) × (Kosten der Aktiva - kumulierte Abschreibung)

Die Berechnung für das erste Abschreibungsjahr lautet beispielsweise:

= (2 × (1/ 3 Jahre)) × (50.000 EUR - 0 Euro)
= 0,67 × 50.000 EUR 
= 33.333 EUR 

Die Berechnung für das zweite Abschreibungsjahr lautet:

= (2 × (1/ 3 Jahre)) × (50.000 Euro - 33.333 EUR)
 = 0,67 × 16.667
= 11.167 EUR 

Die Berechnung für das dritte Abschreibungsjahr lautet:

= (2 x (1/ 3 Jahre)) x (50.000 EUR - 33.333 EUR - 11.167 EUR)
= 0,67 x 5.500 EUR

Das Ergebnis der Formel = 3.685 Euro. Die Abschreibung wird angehalten, nachdem der Buchwert gleich dem Restwert ist und folglich im dritten Jahr nur 500 Euro abgeschrieben werden.