Konzernprozess

Der Umfang der Konsolidierung ist eine Gruppe von Gesellschaften, die in den konsolidierten Jahresabschlüssen enthalten sind, die von der Muttergesellschaft vorbereitet werden.

Die Jahresabschlüsse der Gruppe sind Anweisungen, in denen Aktiva, Passiva, Eigenkapital, Ausgaben und Cashflows der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften als solche einer einzigen wirtschaftlichen Gesellschaft angezeigt werden. Die konsolidierten Jahresabschlüsse umfassen nicht die Eigenkapitalbeteiligungen an diesen Gesellschaften und den Investitionsertrag, der vom Eltern-Element erhalten wird. Einzelne Aktiva und Passiva im konsolidierten Abschluss der Vermögenslagedarstellung und einzelne Erträge und Aufwendungen werden in der konsolidierten Gesamterfolgsrechnung ausgewiesen. Infolgedessen sind die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften im Umfang der Konsolidierung enthalten.

Da Joint Ventures nach der At-Equity-Bewertung in den konsolidierten Abschlüssen einbezogen werden können, können sie auch im konsolidierten Konzern einbezogen werden.

Dieser hochrangige Vorgang beschreibt die Vorgehensweise bei der Vorbereitung einer Konzernanweisung:

  1. Richten Sie die Konzernparameter mit erforderlichen Daten ein.
  2. Wenn die Konzernwährung mit der letzten Periode geändert wurde, passen Sie den Kurs an, mit dem alle früheren Daten berechnet werden.
  3. Definieren Sie die Struktur der Gesellschaftsbeteiligung. Die Beteiligungsstruktur stellt die Beziehungen zwischen der Besitzergesellschaft und den Gesellschaften in Besitz dar.
  4. Übertragen Sie mit der Saldensummierungsfunktion die Daten aus den konzernbeteiligten Gesellschaften in den Konzernkontext, um den effektiven Konzernbesitz zu berechnen Diese Berechnung wird von Konsolidierungsprozessen berücksichtigt.
  5. Führen Sie die Konsolidierungsprozesse aus, um Buchungsjournale zu erstellen. Sie können Buchungsjournale auch manuell verbuchen.
  6. Wenn die Konzern-Finanzdaten korrekt sind, bereiten Sie die Kapitalflussrechnung für den Konzern vor.