Einrichten der Funktion 'Datenschutz' für elektronische Signaturen

Hinweis: Bevor Sie diese Schritte ausführen, um die Verwendung der Funktion 'Datenschutz' zu ermöglichen, stellen Sie sicher, dass Ihre Firma über Richtlinien verfügt, aus denen hervorgeht, welche Typen persönlicher Daten auf Ihrem SyteLine-System vorhanden sind und wie lange Ihre Firma verpflichtet ist, diese Daten aufzubewahren.

Sie benötigen eine Berechtigung als Systemadministrator für die Verwendung dieser Masken.

  1. Stellen Sie in der Maske Elektronische Signatur konfigurieren sicher, dass Aktiviert für die Funktion 'Datenschutz' ausgewählt ist.
    Vorsicht: 

    Wenn Ihre Firma ausschließlich in Ländern geschäftlich tätig ist, in denen die EU-DSGVO nicht erforderlich ist und Sie die Verwendung der Funktion 'Datenschutz' nicht einschränken möchten, können Sie diese Option deaktivieren. Sie müssen sich jedoch die Folgen bewusst machen: Wenn ein Anwender auf die Schaltfläche Schwärzen in der Funktion 'Datenschutz' klickt, sind die ausgewählten Datensätze nicht mehr lesbar, und diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden. Wenn die Funktion für die elektronische Signatur nicht aktiviert ist, können Sie auf keinen Datensatz für den Anwender zugreifen, der diese Aktion durchgeführt hat, außerdem können Sie nicht ermitteln, wann die Aktion ausgeführt wurde.

    Wenn Sie ausgewählt haben, dass für die Funktion 'Datenschutz' keine elektronischen Signaturen erforderlich sind, können Sie die übrigen Schritte in diesem Thema ignorieren.

  2. Fügen Sie in der Maske Elektronische Signatur - Gründe mindestens zwei Gründe hinzu:
    • Ein Code, der verwendet werden soll, wenn Datensätze in der Funktion 'Datenschutz' gedruckt werden, z. B. PPR.
    • Ein Code, der verwendet werden soll, wenn mit X-Buchstaben geschwärzte Werte in Bereichen in persönlichen Datensätzen ersetzt werden sollen, z. B. XPR.
  3. Fügen Sie in der Maske Elektronische Signatur - Prüfer die Anwender für die Datenprüfung und Datenverarbeitung hinzu, die die Berechtigung für elektronische Signaturen benötigen, um Berichte auszuführen oder Bereiche über die Funktion 'Datenschutz' schwärzen zu können.

    Die hier angegebenen Anwender müssen zur Gruppe der Prüfer oder Systemadministratoren gehören, um auf die Funktion 'Datenschutz' zugreifen zu können.

    Sie können den Typ der elektronischen Signatur des Anwenders nur auf die Funktion 'Datenschutz' beschränken, oder lassen Sie das Feld Signaturtyp leer, damit der Anwender elektronische Signaturen in allen verfügbaren Bereichen bereitstellen kann.