Schwärzen von persönlichen Daten
Personen können Ihre Firma bitten, die bei Ihnen hinterlegten persönlichen Daten in Ihrer Datenbank zu schwärzen. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Datensätzen können Sie einige Datensätze manuell aus Ihrem System löschen und die Funktion 'Datenschutz' ausführen, um weitere persönliche Daten zu schwärzen, sodass diese nicht mehr angezeigt werden können.
Unter Informationen zur Funktion 'Datenschutz' finden Sie Informationen darüber, wie Sie bestimmen, welche Datensätze über die Funktion 'Datenschutz' verarbeitet werden können und welche manuell entfernt werden müssen.
In vielen Bereichen des Systems können Anwenderdaten nicht einfach gelöscht werden, da sie sich auf Transaktionen oder Datensätze beziehen, die für Prüf- oder historische Zwecke erhalten bleiben müssen. Mit der Funktion 'Datenschutz' können Sie persönliche Daten schwärzen. Beispiel: Der Name der Person und die Adresse werden in der Datenbank durch den Buchstaben X ersetzt. Datumsfelder mit persönlichen Daten, z. B. das Geburtsdatum, werden auf einen Null-Wert gesetzt. Die wichtigsten Felder in jeder Datenbanktabelle, z. B. der Lieferant oder die Kundennummer, werden nicht geschwärzt. Um Prüfungsfehler zu vermeiden, wird in den Masken Kunden und Interessenten das Land nicht geschwärzt, und der Steuercode wird gelöscht, wenn dieser ursprünglich auf einen externen Steuercode gesetzt wurde.
So verwenden Sie die Funktion 'Datenschutz', um persönliche Daten zu schwärzen: